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Dem am 26. März 2019 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Tritt der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2020 in Kraft, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.*) Wird der Staatvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.
(2) Mit Inkrafttreten des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages wird das Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 12. Juni 2012 (Brem.GBl. S. 241 - 2191-b-1) aufgehoben.
(3) Tritt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 nach seinem § 35 Absatz 2 Satz 1 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gelten seine Regelungen als bremisches Landesgesetz fort. Dies gibt der Senator für Inneres bis zum 1. August 2021 im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt. In diesem Fall berichtet der Senat der Bürgerschaft (Landtag) bis zum Ende des Jahres 2023 über die Notwendigkeit des Fortbestehens der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags.
[Gemäß Bekanntmachung vom 9. Januar 2020 (Brem.GBl. S. 4) ist der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.]