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Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen (Landesgleichstellungsgesetz) vom 20. November 1990

juris-Abkürzung:Fr/MAGlStG BR
Ausfertigungsdatum:20.11.1990
Gültig ab:30.11.1990
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1990, 433
Gliederungs-Nr:2046-a-1
Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im
öffentlichen Dienst des Landes Bremen
(Landesgleichstellungsgesetz)
Vom 20. November 1990*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4 geändert durch Gesetz vom 03.02.1998 (Brem.GBl. S. 25)

2.

§§ 8 und 13 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.04.2003 (Brem.GBl. S. 151, 153)

3.

§§ 4, 8 und Anlage geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22.12.2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17)

4.

§§ 11, 12 und 13 geändert, § 14a eingefügt durch Gesetz vom 01.02.2011 (Brem.GBl. S. 63)

5.

§ 14a geändert sowie § 13a eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16.05.2017 (Brem.GBl. S. 225, 249)

6.

mehrfach geändert sowie § 13b eingefügt durch Gesetz vom 02.05.2023 (Brem.GBl. S. 450)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen vom 20. November 1990 (Brem.GBl. S. 433)
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