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Gesetz zur Sicherstellung der Angebote nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz) vom 28. März 2006

juris-Abkürzung:SchwBerG BR
Ausfertigungsdatum:28.03.2006
Gültig ab:01.01.2006
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2006, 147
Gliederungs-Nr:2120-a-6
Gesetz zur Sicherstellung der Angebote nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
(Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz)
Vom 28. März 2006

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 8 geändert durch Artikel 1 Abs. 29 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

2.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

3.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 24.06.2014 (Brem.GBl. S. 319)

4.

§§ 3, 4, 5 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

5.

Teil 4 neu gefasst durch Gesetz vom 02.10.2018 (Brem.GBl. S. 429)

6.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

7.

Überschrift neu gefasst, § 1 geändert sowie Teil 5 mit §§ 10 und 11 neu angefügt durch Gesetz vom 02.05.2023 (Brem.GBl. S. 440)

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