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Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2021

Veröffentlichungsdatum:16.09.2022 Inkrafttreten17.09.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 820
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 33, HGrG § 53
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2021 (Brem.ABl. 2022, S. 820)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:16.09.2022
Fassung vom:16.09.2022
Gültig ab:17.09.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 33 BremSVG, § 53 HGrG
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 820
Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss der Performa Nord
– Eigenbetrieb des Landes Bremen –
für das Wirtschaftsjahr 2021

Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management – vom 21. Dezember 1999 (Brem.GBl. S. 309) hat der Betriebsausschuss der Performa Nord in seiner Sitzung am 17. Juni 2022 mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt sowie der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Performa Nord fest.
2.
Der Betriebsausschuss beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 464 363,66 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
4.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Jahresabschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen.
5.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Prüfungsbericht dem Rechnungshof zu übermitteln.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2021

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2021

Anlage 3: Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Anlage 4: Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2021

gez. Senator
Dietmar Strehl
Vorsitzender des Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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