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Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2022

Veröffentlichungsdatum:22.11.2023 Inkrafttreten23.11.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1229
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 33, HGrG § 53
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2022 (Brem.ABl. 2023, S. 1229)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:22.11.2023
Fassung vom:22.11.2023
Gültig ab:23.11.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 33 BremSVG, § 53 HGrG
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 1229
Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss der Performa Nord
– Eigenbetrieb des Landes Bremen –
für das Wirtschaftsjahr 2022

Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management – vom 21. Dezember 1999 (Brem.GBl. S. 309) hat der Betriebsausschuss der Performa Nord in seiner Sitzung am 22. September 2023 mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt sowie der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Performa Nord fest.
2.
Der Betriebsausschuss beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 1 315 496,89 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
4.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Jahresabschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen.
5.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Prüfungsbericht dem Rechnungshof zu übermitteln.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2022

Anlage 3: Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Anlage 4: Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2022

gez. Senator
Björn Fecker
Vorsitzender des Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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