Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2025

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2025

Veröffentlichungsdatum:28.08.2026 Inkrafttreten29.08.2026
Fundstelle Brem.ABl. 2026, S. 903
Bezug (Rechtsnorm)LHO § 26
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2025 (Brem.ABl. 2026, S. 903)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:30.04.2026
Fassung vom:30.04.2026
Gültig ab:29.08.2026
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 26 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2026, 903
Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2025

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes
„Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)“,
Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1
der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2025

Gemäß der Ziffer 7 Absatz 1 laufende Nummer 3 der Richtlinie für Betriebe nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 11. Dezember 1996 hat der Personal- und Organisationsausschuss als zuständiger Betriebsausschuss mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

„Der Personal- und Organisationsausschuss als zuständiger Betriebsausschuss stellt einstimmig auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Prüfungsberichtes, gemäß Ziffer 7 lfd. Nummer 3 der RLBet Bremerhaven den mit einem uneingeschränkten Beschäftigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgestellten Jahresabschluss 2025 fest und erteilt dem Betriebsleiter Herrn Lars Jochim die erforderliche Entlastung.“

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2025



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2025



Anlage 3:

Abschließender Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2025

gez. Heinrich
Stadtrat
Vorsitzender des Personal- und
Organisationsausschusses
als zuständiger Betriebsausschuss


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.

Feedback

Ihr Kommentar

Vielen Dank für Ihre Nachricht

Vorschriften · iStock.com/BrianAJackson