Genau wie das vorangegangene Sommersemester wird auch das laufende Wintersemester Jura-Studierenden in Bremen nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet. Das hat heute die Senatorin für Justiz und Verfassung sowie Wissenschaft und Häfen in Abstimmung mit der Präsidentin des Justizprüfungsamts entschieden. Konkret: Aufgrund der Einschränkungen und Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie wird die Anmeldefrist für den Freiversuch um ein weiteres Semester verlängert.