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Gemäß § 2 Absatz 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter vom 20. Dezember 2017 (Brem.GBl. 2016, S. 645, zuletzt geändert durch Brem.GBl. 2018, S. 5) werden die Unterrichtsfächer, Lernbereiche, sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, berufsbildenden Fachrichtungen und pädagogischen Zusatzqualifikationen festgelegt.
Lehramt an Grundschulen (Lehramtstyp1 1)
Unterrichtsfächer
Pflichtfächer:
Deutsch
Mathematik
Wahlfächer:
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache
Englisch
Inklusive Pädagogik
Lernbereich Sachunterricht
Lernbereich Ästhetik mit den Vertiefungsfächern
Kunst
Musik
Sport
Religion2
Türkisch
Kombinationen
Es wird die Kombination der beiden Pflichtfächer mit einem Wahlfach ausgebildet. Zwei der genannten Fächer werden vertieft, das dritte Fach wird grundlegend ausgebildet.
Davon abweichend wird in Kombination mit dem Wahlfach Inklusive Pädagogik nur eines der beiden Pflichtfächer verbindlich ausgebildet. Das grundlegend auszubildende dritte Fach ist in dieser Kombination ein weiteres Pflichtfach oder ein weiteres Wahlfach.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst aufgrund der im Zeugnis ausgewiesenen wissenschaftlichen Fach-Qualifizierung das dritte Fach ersetzen und wird dann grundlegend ausgebildet.
Sofern eine Studiumsabsolventin oder ein Studiumsabsolvent nur zwei Unterrichtsfächer im universitären Abschlusszeugnis nachweist, wird sie oder er in diesen vertieft ausgebildet. Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann aufgrund der im Zeugnis ausgewiesenen wissenschaftlichen Fach-Qualifizierung eines der zwei Fächer ersetzen. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer. Dabei ist die Kombination der Unterrichtsfächer Deutsch und Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache nicht zulässig.
Pädagogische Zusatzqualifikationen
In Verbindung mit dem Unterrichtsfach Deutsch:
Deutsch als Zweitsprache
In Verbindung mit einem Unterrichtsfach in einer Fremdsprache:
Bilingualer Fachunterricht
Anmerkung:
Die pädagogische Zusatzqualifikation entspricht nicht einer Fachqualifikation. Sie kann im Vorbereitungsdienst erweitert werden und wird entsprechend im Zeugnis ausgewiesen.
Lehramt an Gymnasien/Oberschulen (Lehramtstyp 4)
Unterrichtsfächer
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Französisch
Geografie
Geschichte
Griechisch
Informatik
Kunst
Latein
Mathematik
Musik
Pädagogik
Philosophie
Physik
Politik
Psychologie
Religion2
Russisch
Soziologie
Spanisch
Sport
Türkisch
Wirtschaftslehre
Ergänzungsfach:
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache
Kombinationen
Es sind zwei Unterrichtsfächer zu kombinieren.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst regulär als zusätzliches Ergänzungsfach ausgebildet werden, sofern eine wissenschaftliche Fach-Qualifizierung dafür nachgewiesen wird.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst aufgrund der im Zeugnis ausgewiesenen wissenschaftlichen Fach-Qualifizierung eines der zwei Unterrichtsfächer ersetzen. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.
Die Kombination der Unterrichtsfächer Geschichte, Politik, Geografie und Religion ist nicht zulässig.
Die Kombination der Unterrichtsfächer Deutsch und Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache ist nicht zulässig.
Pädagogische Zusatzqualifikationen
In Verbindung mit dem Unterrichtsfach Deutsch:
Deutsch als Zweitsprache
In Verbindung mit einem Unterrichtsfach in einer Fremdsprache:
Bilingualer Fachunterricht
Anmerkung:
Die pädagogische Zusatzqualifikation entspricht nicht einer Fachqualifikation. Sie kann im Vorbereitungsdienst erweitert werden und wird entsprechend im Zeugnis ausgewiesen.
Lehramt an berufsbildenden Schulen (Lehramtstyp 5)
Berufsbildende Fachrichtungen
Agrarwirtschaft
Bautechnik
Elektrotechnik
Ernährung und Hauswirtschaft
Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik
Gesundheit
Holztechnik
Informationstechnik
Körperpflege
Labortechnik/Prozesstechnik
Medientechnik
Metalltechnik
Pflege
Sozialpädagogik
Textiltechnik und -gestaltung
Wirtschaft und Verwaltung
Unterrichtsfächer
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Französisch
Informatik
Kunst
Mathematik
Pädagogik
Physik
Politik
Psychologie
Religion2
Soziologie
Spanisch
Sport
Wirtschaftsinformatik
Wirtschaftslehre
Ergänzungsfach:
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache
Anmerkung:
Ein weiteres Unterrichtsfach kann im besonderen Ausnahmefall nach Entscheidung der Senatorin für Kinder und Bildung zugelassen werden.
Kombinationen
Es ist eine berufsbildende Fachrichtung mit einem Unterrichtsfach zu kombinieren. An die Stelle des Unterrichtsfaches kann eine weitere berufsbildende Fachrichtung oder die als Fach zu behandelnde Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen treten.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst regulär als zusätzliches Ergänzungsfach ausgebildet werden, sofern eine wissenschaftliche Fach-Qualifizierung dafür nachgewiesen wird.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst aufgrund der im Zeugnis ausgewiesenen wissenschaftlichen Fach-Qualifizierung das Unterrichtsfach ersetzen. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.
Die Kombination zweier Unterrichtsfächer ist nicht zulässig.
Die Kombination der berufsbildenden Fachrichtung Informationstechnik mit den Unterrichtsfächern Informatik oder Wirtschaftsinformatik ist nicht zulässig.
Die Kombination der berufsbildenden Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung mit dem Unterrichtsfach Wirtschaftslehre ist nicht zulässig.
Die Kombination der berufsbildenden Fachrichtung Labortechnik/Prozesstechnik (Chemietechnik) mit dem Unterrichtsfach Chemie ist nicht zulässig.
Die Kombination der berufsbildenden Fachrichtung Labortechnik/Prozesstechnik (Biotechnik) mit dem Unterrichtsfach Biologie ist nicht zulässig.
Die Kombination der berufsbildenden Fachrichtung Pflege mit der berufsbildenden Fachrichtung Gesundheit ist nicht zulässig.
Die berufsbildende Fachrichtung Pflege kann nur kombiniert werden mit den Unterrichtsfächern
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Kunst
Politik
Psychologie
Religion2
Soziologie
Sport
Pädagogische Zusatzqualifikationen
In Verbindung mit dem Unterrichtsfach Deutsch:
Deutsch als Zweitsprache
In Verbindung mit einem Unterrichtsfach in einer Fremdsprache:
Bilingualer Fachunterricht
Anmerkung:
Die pädagogische Zusatzqualifikation entspricht nicht einer Fachqualifikation. Sie kann im Vorbereitungsdienst erweitert werden und wird entsprechend im Zeugnis ausgewiesen.
Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik (Lehramtstyp 6)
Inklusive Pädagogik mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten:
Sehen
Hören
Geistige Entwicklung
Körperliche und motorische Entwicklung
Lernen
Sprache
Emotionale und soziale Entwicklung
Anmerkung:
Es wird in den zwei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten oder in einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt mit zwei Fachrichtungen ausgebildet, die im universitären Abschlusszeugnis ausgewiesen sind.
Unterrichtsfächer nach den Standards der Kultusministerkonferenz für den Lehramtstyp 1
Deutsch
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache
Englisch
Lernbereich Sachunterricht
Lernbereich Ästhetik mit den Vertiefungsfächern
Kunst
Musik
Sport
Mathematik
Religion2
Türkisch
Kombinationen:
Es werden vertieft zwei sonderpädagogische Förderschwerpunkte oder ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt mit zwei Fachrichtungen in Kombination mit zwei Unterrichtsfächern ausgebildet, von denen eines Deutsch oder Mathematik ist. Eines der zwei Unterrichtsfächer wird vertieft, eines wird grundlegend ausgebildet.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst aufgrund der im Zeugnis ausgewiesenen wissenschaftlichen Fach-Qualifizierung das zweite Fach ersetzen und wird dann grundlegend ausgebildet.
Sofern eine Studienabsolventin oder ein -absolvent zusätzlich zu den zwei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten oder dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt mit zwei Fachrichtungen nur ein Unterrichtsfach im universitären Abschlusszeugnis nachweist, wird sie oder er hierin ausgebildet.
Unterrichtsfächer der Sekundarstufe I nach den Standards der Kultusministerkonferenz für den Lehramtstyp 3
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Französisch
Geografie
Geschichte
Griechisch
Kunst
Latein
Mathematik
Musik
Philosophie
Physik
Politik
Religion2
Russisch
Spanisch
Sport
Türkisch
Wirtschaft/Arbeit/Technik
Ergänzungsfach:
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache
Kombination:
Es werden zwei sonderpädagogische Förderschwerpunkte oder ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt mit zwei Fachrichtungen in Kombination mit einem Unterrichtsfach ausgebildet.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst regulär als zusätzliches Ergänzungsfach ausgebildet werden, sofern eine wissenschaftliche Fach-Qualifizierung dafür nachgewiesen wird.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst aufgrund der im Zeugnis ausgewiesenen wissenschaftlichen Fach-Qualifizierung das Unterrichtsfach ersetzen. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.
Unterrichtsfächer nach den Standards der Kultusministerkonferenz für den Lehramtstyp 4
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Französisch
Geografie
Geschichte
Griechisch
Informatik
Kunst
Latein
Mathematik
Musik
Pädagogik
Philosophie
Physik
Politik
Psychologie
Religion2
Russisch
Soziologie
Spanisch
Sport
Türkisch
Wirtschaftslehre
Ergänzungsfach:
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache
Kombination:
Es werden zwei sonderpädagogische Förderschwerpunkte oder ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt mit zwei Fachrichtungen in Kombination mit einem Unterrichtsfach ausgebildet.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst regulär als zusätzliches Ergänzungsfach ausgebildet werden, sofern eine wissenschaftliche Fach-Qualifizierung dafür nachgewiesen wird.
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache kann im Vorbereitungsdienst aufgrund der im Zeugnis ausgewiesenen wissenschaftlichen Fach-Qualifizierung das Unterrichtsfach ersetzen. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.
Pädagogische Zusatzqualifikationen
In Verbindung mit dem Unterrichtsfach Deutsch:
Deutsch als Zweitsprache
In Verbindung mit einem Unterrichtsfach in einer Fremdsprache:
Bilingualer Fachunterricht
Anmerkung:
Die pädagogische Zusatzqualifikation aus der universitären Ausbildung kann im Vorbereitungsdienst erweitert werden und wird entsprechend im Zeugnis ausgewiesen.
In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen, Außer-Kraft-Treten
Dieser Katalog der Prüfungsfächer der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Fächerkatalog) tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Er gilt rückwirkend für jene Referendarinnen und Referendare, die zum 1. Februar 2017 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Für Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache gelten die Regelungen für den Vorbereitungsdienst ab dem 1. Februar 2019.
Der Katalog der Prüfungsfächer der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 7. März 2012 (Brem.ABl. S. 103) in der Fassung vom 15. April 2014 (Brem.ABl. S. 252) bleibt nur für die auslaufende Lehramtsausbildung im Lehramtstyp 2 in Kraft und wird ansonsten aufgehoben.
Für Referendarinnen und Referendare, die bis einschließlich 1. August 2016 ihren Vorbereitungsdienst begonnen haben, sind die Vorschriften des Katalogs der Prüfungsfächer der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 7. März 2012 (Brem.ABl. S. 103) in der Fassung vom 15. April 2014 (Brem.ABl. S. 252) weiter anzuwenden.
Studierende können ihre Lehramtsausbildung gemäß § 3 Absätze 3 und 4 in Verbindung mit § 13 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. September 2016 (Brem.GBl. S. 599), beenden und die damit verbundenen Prüfungen in den Fächern ablegen, für die sie zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Festlegung immatrikuliert gewesen sind. Die Fach- und Lehramtsbezeichnungen richten sich nach den im jeweils zu Beginn des Studiums geltenden Fächerkatalog für das Zweite Staatsexamen aufgeführten Bezeichnungen.
Für Studierende, die bis zum Wintersemester 2006/07 das Studium im Masterstudiengang „Berufspädagogik“ begonnen haben, sind folgende Fächerkombinationen zugelassen:
Berufsbildende Fachrichtung Metalltechnik mit den Fächern
Metalltechnik / Produktionstechnik
Metalltechnik / Fahrzeugtechnik
Metalltechnik / Haus- und Gebäudetechnik / Versorgungsanlagen
Metalltechnik / Umwelttechnik
Berufsbildende Fachrichtung Elektrotechnik mit den Fächern
Elektrotechnik / Informatik - Produktionssysteme
Elektrotechnik / Informatik - Gebäudesysteme
Elektrotechnik / Informatik - Mediensysteme
Elektrotechnik / Informatik - IT-Systeme
Bremen, den 14. März 2018
Die Senatorin für Kinder und Bildung
„Lehramtstypen“ gemäß den Standards der Kultusministerkonferenz
Religion als konfessionsübergreifendes und religionskundliches Fach
Religion als konfessionsübergreifendes und religionskundliches Fach
Religion als konfessionsübergreifendes und religionskundliches Fach
Religion als konfessionsübergreifendes und religionskundliches Fach
Religion als konfessionsübergreifendes und religionskundliches Fach
Religion als konfessionsübergreifendes und religionskundliches Fach
Religion als konfessionsübergreifendes und religionskundliches Fach