Die Innenbehörde hat gegen den im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes (VG) in Sachen „Klimacamp“ Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das VG hatte den Aktivistinnen und Aktivisten am Mittwochabend Recht gegeben, dass die Auflagen des Ordnungsamtes als zuständige Versammlungsbehörde teilweise nicht rechtens seien.