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- Leistungserbringung und Finanzierung der Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus Inobhutnahmen in die Herkunftsfamilie
Leistungserbringung und Finanzierung der Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus Inobhutnahmen in die Herkunftsfamilie
Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung nach § 77 SGB VIII zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und der Diakonischen Jugendhilfe Bremen gGmbH, ab 01.01.2014
Kurzbeschreibung
Diese Ergänzungsvereinbarung regelt die Leistungserbringung und Finanzierung der Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus Inobhutnahmen in die Herkunftsfamilie im Rahmen des Familienkrisendienstes auf der Grundlage der §§ 27 Absatz 2 SGB VIII durch die Diakonische Jugendhilfe gGmbH (Einrichtungsträger).
Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration