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Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den berufsbegleitenden Studiengang Kulturmanagement (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:12.04.2011 Inkrafttreten01.09.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2009 bis 28.02.2018Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 235

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juris-Abkürzung: KultMMAfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:KultMMAfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für
den berufsbegleitenden Studiengang Kulturmanagement (Fachspezifischer Teil)
Vom 18. Januar 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2009 bis 28.02.2018

aufgeh. durch § 6 Absatz 2 der Ordnung vom 16. Mai 2017 (Brem.ABl. S. 907)

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Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 24. Januar 2011 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den berufsbegleitenden Master-Studiengang Kulturmanagement in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 469) (AT-MPO), zuletzt geändert durch Ordnung vom 29. April 2008 (Brem.ABl. S. 307), in der jeweils gültigen Fassung.

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§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt entweder vier Semester (Variante 1) oder fünf Semester (Variante 2). Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 60 (Variante 1) oder 90 Leistungspunkte (Variante 2).

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§ 2
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

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§ 3
Masterprüfung, Masterthesis und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.

(2) Die Masterthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren sowie zusätzlich auf Datenträger abzuliefern.

(3) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt 15 Wochen.

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§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 75% aus dem mit den zugehörigen Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1, zu 20% aus der Note der Masterthesis und zu 5% aus der Note des Kolloquiums zur Masterthesis.

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§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Arts“ (M. A.).

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§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft.

(2) Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

(3) Studierende, die das Studium nach der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Musik- und Kulturmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 7. November 2005 (Brem.ABl. 2006 S. 129) aufgenommen haben, legen die Masterprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Wintersemesters 2011/2012. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

(4) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Musik- und Kulturmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 7. November 2005 (Brem.ABl. 2006 S. 129) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

Bremen, den 24. Januar 2011

Die Rektorin der Hochschule Bremen

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Anlage 1

zum fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang „Kulturmanagement“

Prüfungsleistungen der Masterprüfung

a.)

Variante 1: Studium in vier Semestern mit 60 ECTS-Punkten

Modul

SWS

CP

Prüfungsformen

Modul 1.1
Kunst und Kultur in der Gesellschaft

4

6

HA

Modul 1.2
Organisation und Businessplanung

4

6

K

Modul 1.3
Kreative Ressourcen

4

6

KO

Modul 2.1
Strategisches Management und Marketing

4

6

HA

Modul 2.2
Zielorientierte Steuerung

4

6

R

Modul 2.3
Führung und Personalentwicklung

4

6

HA

Modul 3.1
Die Umwelt des Kulturbetriebs: Recht, Medien und Öffentlichkeit

4

6

K

Modul 3.2
Rechnungswesen, Controlling und Finanzierung

4

6

K

Modul 3.3
Organisations- und Kulturentwicklung

4

6

R

Modul 4.1
Die Praxis des Kulturbetriebs

4

6

P oder KO oder R

Modul 4.2
Masterthesis

4

18

Masterthesis und
Kolloquium

Summe

 

60

 

Abkürzungen: SWS: Semesterwochenstunden, CP: Leistungspunkte, R: Referat, HA: Hausarbeit, K: Klausur, P: Projektarbeit, KO: Kolloquium/ mündliche Prüfung.

Die Module 1.1 bis 3.3 werden wie folgt in Studienbereiche gegliedert:

Studienbereich 1: Module 1.1, 2.1 und 3.1.

Studienbereich 2: Module 1.2, 2.2 und 3.2.

Studienbereich 3: Module 1.3, 2.3 und 3.3.

Aus jedem Studienbereich sind mindestens 2 Module erfolgreich zu absolvieren.

b.)

Variante 2: Studium in fünf Semestern mit 90 ECTS-Punkten

Modul

SWS

CP

Prüfungsformen

Modul 1.1
Kunst und Kultur in der Gesellschaft

4

6

HA

Modul 1.2
Organisation und Businessplanung

4

6

K

Modul 1.3
Kreative Ressourcen

4

6

KO

Modul 2.1
Strategisches Management und Marketing

4

6

HA

Modul 2.2
Zielorientierte Steuerung

4

6

R

Modul 2.3
Führung und Personalentwicklung

4

6

HA

Modul 3.1
Die Umwelt des Kulturbetriebs: Recht, Medien und Öffentlichkeit

4

6

K

Modul 3.2
Rechnungswesen, Controlling und Finanzierung

4

6

K

Modul 3.3
Organisations- und Kulturentwicklung

4

6

R

Modul 4.1
Die Praxis des Kulturbetriebs

4

6

P oder KO oder R

Modul 4.2
Begleitetes Praktikum I

4

6

P

Modul 4.3
Schlüsselkompetenzen für das Kulturmanagement I

4

6

KO

Modul 4.4
Begleitetes Praktikum II

4

6

P

Modul 4.5
Schlüsselkompetenzen für das Kulturmanagement II

4

6

KO

Modul 5.1
Masterthesis

4

18

Masterthesis und
Kolloquium

Summe

 

90

 

Abkürzungen: SWS: Semesterwochenstunden, CP: Leistungspunkte, R: Referat, HA: Hausarbeit, K: Klausur, P: Projektarbeit, KO: Kolloquium/ mündliche Prüfung.

Aus den Modulen 4.1 bis 4.5 sind mindestens 2 Module erfolgreich zu absolvieren.

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