Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Anwendungsorientierte Informatik (Fachspezifischer Teil) vom 6. Juni 2011

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Anwendungsorientierte Informatik (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:14.03.2012 Inkrafttreten01.03.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 94
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Anwendungsorientierte Informatik (Fachspezifischer Teil) vom 6. Juni 2011 (Brem.ABl. 2012, S. 94)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: AnwInfBRHMAfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AnwInfBRHMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:06.06.2011
Gültig ab:01.03.2012
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 94
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den
Studiengang Anwendungsorientierte Informatik (Fachspezifischer Teil)
Vom 6. Juni 2011
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 9. Februar 2012 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Anwendungsorientierte Informatik in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 30. September 2009 (Brem.ABl. 2010 S. 37) (AT-MPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang der absolvierten Module beträgt 90 Leistungspunkte (Credit Points, CP).

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-MPO genannten Formen sowie in Form eines Entwurfs erbracht. Ein Entwurf ist die Erstellung eines Designs bzw. eines Modells und/oder einer Implementierung, die mit fachspezifischen Methoden entwickelt wird. Der Entwurf ist in der Regel in einer Gruppenarbeit zu erstellen. Hierbei müssen die Anteile der einzelnen Bearbeiterinnen und Bearbeiter jeweils angegeben werden. Eine Projektarbeit nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 AT-MPO kann von einer Gruppe von sechs bis zehn Studierenden unter Leitung einer oder eines Lehrenden bearbeitet werden. Das Projekt wird in der Regel über zwei Semester hinweg durchgeführt. Abweichend hiervon kann das Projekt in einem Semester mit der doppelten Stundenzahl durchgeführt werden. Über die Projektarbeit fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen schriftlichen Bericht an und präsentieren die Ergebnisse im Rahmen einer Abnahme.

(2) Die Art der in den Modulen zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen regelt Anlage 1.

(3) Module, die ganz oder teilweise in Englisch unterrichtet werden, können in dieser Sprache geprüft werden.

§ 3
Wiederholung der Prüfungen

(1) Bei maximal drei Prüfungsleistungen sind zwei Wiederholungen möglich.

(2) Wird eine Prüfungsleistung auch bei der zweiten Wiederholung nicht bestanden, wird eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten, wenn mindestens 40% der geforderten Leistung erbracht wurden.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 48 Leistungspunkte erreicht hat.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 22 Wochen.

(3) Das Thema der Masterarbeit kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(4) Das Kolloquium soll zu gleichen Teilen aus der Verteidigung und dem Vortrag bestehen.

§ 5
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 67% aus den entsprechend den Creditpoints gewichteten Modulnoten und zu 33% aus der Note des Abschlussverfahrens. Die Note des Abschlussverfahrens errechnet sich zu 33% aus der Note des Kolloquiums und zu 67% aus der Note der Masterarbeit.

§ 6
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“.

§ 7
In-Kraft-Treten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft.

(2) Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach In-Kraft-Treten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen.

Bremerhaven, den 9. Februar 2012

Der Rektor der
Hochschule Bremerhaven

Anlage 1:

Studien- und Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang Anwendungsorientierte Informatik

Prüf.
Nr.

Sem

Modul
Bez.

Modul / Lehrveranstaltungen

Art

Sp

SWS

PL

GF

CP

11000

 

1.10

Vertiefung Anwendungsorientierte Informatik I

 

 

 

E, R

1

6

11010

1

 

WP-Anwendungsorien. Informatik I-Profil 1

V+Ü

d

4

 

 

 

11020

1

 

WP-Anwendungsorien. Informatik I-Profil 2

V+Ü

d, e

4

 

 

 

11030

1

 

WP-Anwendungsorien. Informatik I-Profil 3

V+Ü

d

4

 

 

 

11100

 

1.11

Projekt

 

 

 

P

1

15

11110

1

 

Projekt Teil 1 (Pflicht)

PR

d, e

4

 

 

 

11120

2

 

Projekt Teil 2 (Pflicht)

PR

d, e

4

 

 

 

11200

 

1.12

Spezielle projektbezogene Kompetenzen

 

 

 

E, R

1

6

11210

1

 

WP-Projektbezogene Kompetenzen-Profil 1

V+Ü

d

4

 

 

 

11220

1

 

WP-Projektbezogene Kompetenzen-Profil 2

V+Ü

d, e

4

 

 

 

11230

1

 

WP-Projektbezogene Kompetenzen-Profil 3

V+Ü

d

4

 

 

 

11300

 

1.13

Projektmanagement

 

 

 

R, H

1

6

11310

1

 

IT-Projektmanagement (Pflicht)

V+Ü

d

4

 

 

 

11400

 

1.14

Vertiefung theoretischer Konzepte der anwendungsorientierten Informatik

 

 

 

R, E

1

6

11410

1

 

WP-Spezielle Automatentheorie & Komplexitätstheorie

V+Ü

d

4

 

 

 

11420

1

 

WP-Logische Kalküle & Formale Sprachen

V+Ü

d

4

 

 

 

11430

1

 

WP-Spezielle Algorithmen

V+Ü

d

4

 

 

 

21000

 

2.10

BWL

 

 

 

R, H

1

3

21010

2

 

WP-Marketing und Vertrieb

S

d, e

2

 

 

 

21011

2

 

WP-Unternehmensgründung

S

d

2

 

 

 

21012

2

 

WP-Mitarbeiterführung

S

d

2

 

 

 

21100

 

2.11

Überfachliche Schlüsselkompetenzen

 

 

 

R, H

1

3

21110

2

 

WP-Internet & Gesellschaft

S

d

2

 

 

 

21120

2

 

WP-Intercultural Collaboration

S

d, e

2

 

 

 

21130

2

 

WM-Technology Assessment

S

d

2

 

 

 

21200

 

2.12

Vertiefung Anwendungsorientierte Informatik II

 

 

 

E, R

1

6

21210

2

 

WP-Anwendungsorien. Informatik II-Profil 1

V+Ü

d

4

 

 

 

21220

2

 

WP-Anwendungsorien. Informatik II-Profil 2

V+Ü

d, e

4

 

 

 

21230

2

 

WP-Anwendungsorien. Informatik II-Profil 3

V+Ü

d

4

 

 

 

21300

 

2.13

Vertiefung Anwendungsorientierte Informatik III

 

 

 

E, R

1

6

21310

2

 

WP-Anwendungsorien. Informatik III-Profil 1

V+Ü

d

4

 

 

 

21320

2

 

WP-Anwendungsorien. Informatik III-Profil 2

V+Ü

d, e

4

 

 

 

21320

2

 

WP-Anwendungsorien. Informatik III-Profil 3

V+Ü

d

4

 

 

 

21400

 

2.14

Aktuelles aus der anwendungsorientierten Informatik- Forschung

 

 

 

R

1

3

21410

2

 

WP-Aktuelles aus der Forschung-Profil 1

S

d

2

 

 

 

21420

2

 

WP-Aktuelles aus der Forschung-Profil 2

S

d, e

2

 

 

 

21430

2

 

WP-Aktuelles aus der Forschung-Profil 3

S

d

2

 

 

 

31000

 

3.10

Masterthesis und Kolloquium

 

 

 

MT

 

30

31010

3

 

Graduiertenseminar (Pflicht)

S

d

2

 

 

0

31020

3

 

Masterthesis

 

 

 

 

0,67

 

31030

3

 

Kolloquium

 

 

 

 

0,33

 

Summe der Leistungspunkte (CPs) insgesamt

90

Erläuterungen und Abkürzungen:

(1) Bei Modulen mit Wahlpflichtveranstaltungen (WP-) muss mindestens eine Veranstaltung aus jedem Modul absolviert werden. Die Module 1.13, 1.14, 2.10 und 2.11 werden unabhängig von der Wahl des Profils absolviert.

(2) Studierende können Wahlpflichtveranstaltungen (WP-) aus den folgenden Studienprofilen wählen:

-

Profil 1: Zuverlässige integrierte Systeme (ZIS)

-

Profil 2: Medieninformatik (MI)

-

Profil 3: Komplexe betriebliche Anwendungssysteme (KBA)

(3) Für einen profilbezogenen Abschluss wählen Studierende außer den Modulen „Projekt“ und „Spezielle projektbezogenen Kompetenzen“ noch Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 CPs aus den Modulen 1.10, 2.12, 2.13 und 2.14 aus demselben Profil. Die Profilbezeichnung wird dann als Zusatz im Zeugnis ausgewiesen. Wählen Studierende Wahlpflichtveranstaltungen aus unterschiedlichen Profilen wird ein Zeugnis ohne Zusatz erstellt.

(4) Abkürzungen:

Prüf. Nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)

Sem:

Semester

Modul Bez.:

Modulbezeichnung

Art:

Veranstaltungsart (V - Vorlesung, Ü - Übung, S - Seminar, PR-Projekt)

Sp.:

Sprache (d - deutsch, e - englisch)

SWS:

Semesterwochenstunden

PL:

Prüfungsleistung

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points)
nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

E:

Entwurf

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat

H:

Hausarbeit

P:

Projektarbeit

MT:

Masterthesis

 


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.