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  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Biotechnologie (Fachspezifischer Teil) vom 6. Juli 2021

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Biotechnologie (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:06.07.2021 Inkrafttreten01.04.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 468
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Biotechnologie (Fachspezifischer Teil) vom 6. Juli 2021 (Brem.ABl. 2022, S. 468)"

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juris-Abkürzung: BioTBRHfMastPO BR 2022
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BioTBRHfMastPO BR 2022
Ausfertigungsdatum:06.07.2022
Gültig ab:01.04.2022
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 468
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Biotechnologie (Fachspezifischer Teil)
Vom 6. Juli 2021
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 16. Juni 2022 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 159), die vom Fachbereichsrat auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Biotechnologie (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 641) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 13. Juli 2021 (Brem.ABl. S. 872) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 90 Leistungspunkte zu erbringen.

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Anzahl, Art und Umfang der in Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

§ 3
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterarbeit und dem Kolloquium, in dem die Masterarbeit zu verteidigen ist.

(2) Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 60 Leistungspunkte erreicht hat.

(3) Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 22 Wochen.

(4) Die Masterarbeit ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 26,4 % aus der Note der Masterarbeit, zu 6,6 % aus der Note des Kolloquiums und zu 67 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen. Gleichzeitig tritt der Fachspezifische Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Biotechnologie vom 21. April 2015 (Brem.ABl. S. 682) außer Kraft; Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach dem Fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Biotechnologie vom 21. April 2015 (Brem.ABl. S. 682) ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2024. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Anlage 1

Anlage 1: Studien- und Prüfungsleistungen der Masterprüfung

Prüf.-
nr.

Sem

Modulbez.

Modul/Lehrveranstaltungen

SW
S

SL

PL

GF

CP

11100

 

BT-ESA

Elementspeziesanalytik

 

 

K/M

1,0

5

11110

1

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

11120

1

 

Labor

1,5

M/V

 

 

 

11200

 

CH-OCA

Organochemische Analyse

 

 

K/M

1,0

5

11210

1

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

11220

1

 

Labor

1,5

V

 

 

 

11600

 

WP-BVT

Bioverfahrenstechnologie

 

 

K/M

1,0

5

11610

1

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

11620

1

 

Labor

1,5

M/V

 

 

 

11700

 

WP-IAO

Interaktion von Organismen

 

 

H

1,0

5

11710

1

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

11720

1

 

Seminar

2

R

 

 

 

Wahlbereich (2 von 4)

11500

 

WP-MES

Marine Umweltstudien

 

 

H

1,0

5

11510

1

 

Vorlesung

2

 

-

 

 

11520

1

 

Labor

1,5

V

 

 

 

11400

 

WP-BME

Biogeochemie

 

 

K/M/H

1,0

5

11410

1

 

Vorlesung

1

 

 

 

 

11420

1

 

Labor

1

V

 

 

 

11430

1

 

Labor

1,5

V

 

 

 

11300

 

BT-BSA

Biomoleküle und Sequenzanalyse

1

 

K/R

1,0

5

11310

1

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

11320

1

 

Übung

1,5

V

 

 

 

11800

 

WP

Angebot aus der HS

 

 

K/M/R
/H

1,0

5

11810

1

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

11820

1

 

Labor

1

V

 

 

 

22100

 

BT-INF

Grundlagen der Bioinformatik

 

 

K/M/R

1,0

5

22110

2

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

22120

2

 

Übung

1,5

V

 

 

 

22200

 

BT-GEN

Gentechnik

 

 

K/M

1,0

5

22210

2

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

22220

2

 

Labor

1,5

V

 

 

 

22300

 

BT-PRO

Proteomik

 

 

K/M

1,0

5

22310

2

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

22320

2

 

Labor

1,5

M/V

 

 

 

22400

 

BT-MBD

Marine Biodiagnostik

 

 

K/M

1,0

5

22410

2

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

22420

2

 

Labor

1,5

V

 

 

 

22600

 

WP-NST

Marine Naturstoffe

 

 

K/M

1,0

5

22610

2

 

Vorlesung

2

 

 

 

 

22620

2

 

Labor

1,5

M/V

 

 

 

22700

 

WP-MRS

Marine Ökosysteme und Ressourcen

 

 

 

1,0

5

22710

2

 

Vorlesung

1

 

K/M/H

0,5

 

22720

2

 

Labor

1,5

V

 

 

 

22730

2

 

Seminar

1

 

R

0,5

 

33900

3

MA

Abschlussarbeit

 

 

 

 

30

33910

3

 

Master-Thesis

 

 

 

0,8

 

33920

3

 

Kolloquium

 

 

 

0,2

 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf.-nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung),

Sem:

Semester,

Modulbez.:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt),

Art:

Veranstaltungsart (V - Vorlesung, L - Labor, Ü - Übung),

SWS:

Semesterwochenstunden,

SL:

Studienleistung (unbenotet),

PL:

Prüfungsleistung,

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält,

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem
European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur),

M:

Mündliche Prüfung,

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat,

H:

Hausarbeit,

P:

Projektarbeit,

V:

Praktischer Versuch,

MA:

Masterarbeit,

„/“:

Alternative Prüfungsleistungen, Prüfungsform wird zum Anfang des Semesters festgelegt.


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