Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitalisierung, Innovation und Informationsmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 6. Dezember 2022

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitalisierung, Innovation und Informationsmanagement (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:06.12.2022 Inkrafttreten01.04.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 20
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitalisierung, Innovation und Informationsmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 6. Dezember 2022 (Brem.ABl. 2023, S. 20)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: DigInnMISMAfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:DigInnMISMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:06.12.2022
Gültig ab:01.04.2023
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 20
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang
Digitalisierung, Innovation und Informationsmanagement (Fachspezifischer Teil)
Vom 6. Dezember 2022
Zum 29.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 15. Dezember 2022 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 159), den vom Fachbereichsrat auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitalisierung, Innovation und Informationsmanagement in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 641) (AT-MPO), der zuletzt durch Artikel 2 der Ordnung vom 13. Juli 2021 (Brem.ABl. S. 872) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 90 Leistungspunkte zu erbringen.

§ 2
Prüfungsleistungen

(1) Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-MPO genannten Formen sowie in Form eines Entwurfs erbracht. Ein Entwurf ist die Erstellung eines Designs bzw. eines Modells oder einer Implementierung, die mit fachspezifischen Methoden entwickelt wird. Der Entwurf ist in der Regel in einer Gruppenarbeit zu erstellen. Eine Projektarbeit nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 AT-MPO kann von einer Gruppe von Studierenden unter der Leitung von einem oder zwei Lehrenden bearbeitet werden. Das Projekt wird in der Regel über zwei Semester hinweg durchgeführt. Über die Projektarbeit fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen schriftlichen Bericht an und präsentieren die Ergebnisse im Rahmen einer Abnahme.

(2) Die Form und die Gewichtung der in Modulen zu erbringenden Prüfungsleistungen regelt Anlage 1.

(3) In den Wahlpflichtmodulen ist eine der für das jeweilige Wahlpflichtmodul angegebenen Veranstaltungen zu belegen; das Nähere regelt Anlage 1.

(4) Module, die ganz oder teilweise in Englisch unterrichtet werden, können in dieser Sprache geprüft werden.

§ 3
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 54 Leistungspunkte erreicht hat.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 22 Wochen.

(3) Die Masterarbeit ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

(4) Das Kolloquium besteht aus einem Vortrag und einer Verteidigung. Beide Teile sollten den gleichen zeitlichen Umfang haben.

§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 65 % aus den entsprechend der Credit Points gewichteten Modulnoten und zu 35 % aus der Note des Abschlussverfahrens. Die Note des Abschlussverfahrens errechnet sich zu 20 % aus der Note des Kolloquiums und zu 80 % aus der Note der Masterarbeit.

§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium im Studiengang Digitalisierung, Innovation und Informationsmanagement aufnehmen.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitalisierung, Innovation und Informationsmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 10. Oktober 2017 (Brem.ABl. S. 995) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitalisierung, Innovation und Informationsmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 10. Oktober 2017 (Brem.ABl. S. 995) ab. Auf Antrag können sie die Masterprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2026. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungsleistungen

Prüf.-
nr.

Sem

Modul-
bez.

Modul / Lehrveranstaltungen

SW
S

PL

GF

CP

11000

 

1.10

Interdisziplinäres Masterprojekt

 

P

1

24

11010

1, 2

 

Interdisziplinäres Masterprojekt

14

 

 

 

11100

 

1.11

Wahlpflicht 1 (1 von 2)

4

 

1

6

11110

1

 

Data Literacy

4

E/PF/R

 

6

11120

1

 

System- und Softwarearchitekturen

4

E/PF/R

 

6

11200

 

1.12

Künstliche Intelligenz, Big Data und Informationsmanagement

 

E/R

1

6

11210

1

 

Künstliche Intelligenz, Big Data und Informationsmanagement

4

 

 

 

11300

 

1.13

Aktuelles aus der Forschung und Fachenglisch

 

 

1

6

11310

1

 

Aktuelles aus der Forschung

2

R/PF

0,6

3

11320

1

 

Fachenglisch

2

PF

0,4

3

21000

 

2.10

Wahlpflicht 2 (1 von 2)

4

 

1

6

21010

2

 

Geschäftsprozessmanagement und

Analytische Systeme

4

E/PF/R

 

6

21020

2

 

Qualitätssicherung von Softwaresystemen

4

E/PF/R

 

6

21100

 

2.11

IT-Sicherheit

 

K/PF/R

1

6

21110

2

 

IT-Sicherheit

4

 

 

 

21200

 

2.12

Geoinformationssysteme

 

E/PF

1

6

21210

2

 

Geoinformationssysteme

4

 

 

 

31000

 

3.10

Masterarbeit und Kolloquium

 

 

 

30

31010

3

 

Masterarbeit

0

MA

0,8

 

31020

3

 

Kolloquium

2

M

0,2

 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüfnr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung),

Sem:

Semester,

Modulbez.:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt),

Art:

Veranstaltungsart (P - Projekt, SemU - seminaristischer Unterricht),

SWS:

Semesterwochenstunden,

PL:

Prüfungsleistung,

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält,

CP:

Leistungspunkte (Credit Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).

Die Lehrveranstaltungen werden mit Ausnahme des Projekts in der Veranstaltungsart „seminaristischer Unterricht“ durchgeführt.

Abkürzungen bei den Prüfungsleistungen:

E:

Entwurf,

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur),

P:

Projektarbeit,

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat,

PF:

Portfolioprüfung,

Erläuterungen und Abkürzungen:

MA:

Masterarbeit,

M:

mündliche Prüfung,

/:

alternative Prüfungsform.

Formen der Prüfungs- und Studienleistungen:

Die aufgeführten Formen innerhalb eines Moduls stehen für mögliche Alternativen.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.