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- Neue Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes erfordert Veränderungen im Diensthundewesen der Polizeien
Neue Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes erfordert Veränderungen im Diensthundewesen der Polizeien
Stachelhalsbänder nicht mehr zulässig / Innensenator Mäurer: "Rechtslage ist eindeutig"
Kurzbeschreibung
Der Bundesrat hat am 25. Juni vergangenen Jahres beschlossen, den Einsatz von Stachelhalsbändern bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden zu verbieten (§ 2, Absatz 5, Tierschutz–Hundeverordnung).
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle