Nach neuem europäischem Recht (Änderung der EU-Richtlinie 2011/92/EU - UVP-Richtlinie - durch die EU-Richtlinie 2014/52/EU) und der entsprechenden gesetzlichen Umsetzung in Deutschland ist die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten.