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Neufassung der Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Master of Education-Studium (Fächerkatalog Lehramtsstudium)

Fächerkatalog Lehramtsstudium

Veröffentlichungsdatum:25.01.2024 Inkrafttreten06.02.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 60
Zitiervorschlag: "Neufassung der Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Master of Education-Studium (Fächerkatalog Lehramtsstudium) vom 25. Januar 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 60)"

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juris-Abkürzung: PrFächLehrABacMAKat BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PrFächLehrABacMAKat BR 2024
Ausfertigungsdatum:25.01.2024
Gültig ab:06.02.2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 60
Gliederungs-Nr:-
Neufassung der Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten
für ein Lehramt im Bachelorstudium und Master of Education-Studium
(Fächerkatalog Lehramtsstudium)
Vom 25. Januar 2024
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Master of Education-Studium (Fächerkatalog Lehramtsstudium) vom 27. Juli 2023 (Brem.ABl. S. 864) wird wie folgt neu gefasst: Gemäß § 4 Absatz 5 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter - BremLAG vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 323), werden für das Bachelor- und Masterstudium (Master of Education) für die Lehrämter an öffentlichen Schulen nach § 1 Absatz 1 BremLAG hiermit die zugelassenen Fächer und möglichen Fächerkombinationen verbindlich festgelegt.

1.

Lehramt an Grundschulen

Studienfächer:

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache1

Elementarmathematik

Englisch

Inklusive Pädagogik

Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht

Kunst-Medien-Ästhetische Bildung

Musikpädagogik

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Sport

Anmerkungen:

-

Es sind drei Fächer zu studieren.

-

Deutsch und Elementarmathematik sind Pflichtfächer.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch als kleines Fach belegt werden.

-

Das Studienfach Inklusive Pädagogik wird entsprechend der Vorgaben für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik studiert.

-

Werden die Fächer Inklusive Pädagogik, Deutsch und Elementarmathematik im Bachelor und Master of Education studiert, führt dies am Ende des Master of Education-Studiums zur Doppelqualifikation für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik. Im Anschluss entscheiden sich die Absolventinnen und Absolventen für eines der Lehrämter, indem sie wählen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren.

2.

Lehramt an Gymnasien/Oberschulen

Studienfächer:

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache1

Englisch

Französisch

Spanisch

Russisch

Mathematik

Kunst-Medien-Ästhetische Bildung

Musikpädagogik

Biologie

Chemie

Physik

Geographie

Geschichte

Politik bzw. Politik-Arbeit-Wirtschaft2

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Sport

Anmerkungen:

-

Es sind zwei Fächer zu studieren.

-

Die Fächerkombination aus zwei der sozialwissenschaftlichen Fächer Geographie, Geschichte und Politik-Arbeit-Wirtschaft oder aus einem der sozialwissenschaftlichen Fächer (Geographie, Geschichte, Politik-Arbeit-Wirtschaft) und Sport ist nicht zulässig.

-

Russisch kann nur als Kooperationsfach mit der Universität Oldenburg studiert werden.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

3.

Lehramt an berufsbildenden Schulen

3.1.

Berufliche Fachrichtungen (Technik):

Elektrotechnik

Informationstechnik

Metalltechnik

Fahrzeugtechnik

Allgemeinbildende Studienfächer:

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache1

Englisch

Mathematik

Chemie

Physik

Politik

Anmerkungen:

-

Es sind im Masterstudium eine berufliche Fachrichtung und ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

3.2.

Berufliche Fachrichtung (Pflege):

Pflegewissenschaft

Studienfächer:

Biologie

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache1

Mathematik

Politik

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Anmerkungen:

-

Es sind im Masterstudium die berufliche Fachrichtung Pflegewissenschaft und ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

4.

Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik

Sonderpädagogisches Studienfach:

Inklusive Pädagogik mit den Förderschwerpunkten:

-

Geistige Entwicklung

-

Lernen

-

Sprache

-

Emotionale und soziale Entwicklung

Anmerkungen:

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte

-

Es sind zwei Förderschwerpunkte im Rahmen des Studienfachs Inklusive Pädagogik zu studieren.

4.1.

Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Grundschulen

Allgemeinbildende Studienfächer

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache1

Elementarmathematik

Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht

Kunst-Medien-Ästhetische Bildung

Religionswissenschaft/Religionspädagogik

Musikpädagogik

Anmerkungen:

Allgemeinbildende Studienfächer

-

Ergänzend zum Fach Inklusive Pädagogik sind im Bachelorstudium Deutsch und Elementarmathematik sowie ein weiteres allgemeinbildendes Fach zu studieren.

-

Im Masterstudium entfällt eines der im Umfang eines „kleinen Fachs“ studierten Fächer aus dem Bachelorstudium nach Wahl der Studierenden.

-

Das Studium führt am Ende des Master of Education-Studiums zur Doppelqualifikation für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und für das Lehramt an Grundschulen, sofern die allgemeinbildenden Studienfächer Deutsch und Elementarmathematik im Master of Education-Studium fortgeführt wurden. Im Anschluss entscheiden sich die Absolventinnen und Absolventen für eines der Lehrämter, indem sie wählen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren wollen.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch als kleines Fach belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

4.2.

Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen

Allgemeinbildende Studienfächer

Deutsch

Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache1

Englisch

Mathematik

Anmerkungen:

Allgemeinbildende Studienfächer

-

Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik ist ein allgemeinbildendes Fach zu studieren.

-

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage des BremBQFG kann das Fach Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache anstelle des Faches Deutsch belegt werden. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Ausbildung durch andere Bundesländer.

5.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

a)

Die Neufassung der Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

b)

Studierende, die zum Tag vor In-Kraft-Treten dieser Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Master of Education-Studium (Fächerkatalog Lehramtsstudium) an der Universität Bremen das Bachelorstudium oder das Masterstudium mit anderen als den hier zugelassenen Fächern, Fächerkombinationen und Regelungen aufgenommen haben, können ihr Lehramtsstudium (Bachelorstudium und Master of Education-Studium) gemäß § 4 Absatz 2 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter beenden und die damit verbundenen Prüfungen in den Fächern ablegen, für die sie bis einschließlich zum Tag vor In-Kraft-Treten dieser Festlegung immatrikuliert gewesen sind.

c)

Abweichend von Absatz 2 können die bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 geltenden Regelungen zur Doppelqualifikation im Lehramtsstudium Inklusive Pädagogik nur von Studierenden in Anspruch genommen werden, die spätestens im Wintersemester 2020/2021 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben.


Fußnoten

1

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

1

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

1

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

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Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

1

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

1

Dieses Fach kann nur von Lehrkräften in Ausgleichsmaßnahmen nach dem BremBQFG belegt werden.

2

Zum Wintersemester 2019/2020 wurde für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption (Gymnasien/Oberschulen) die Bezeichnung des Studienfachs „Politik“ in „Politik-Arbeit-Wirtschaft“ geändert. Für den Master of Education-Studiengang „Lehramt an Gymnasien/Oberschulen“ gilt die Änderung der Studienfachbezeichnung für das Zulassungsverfahren ab dem Wintersemester 2022/2023. Bei Studierenden, die ihr Master of Education-Studium vor dem Wintersemester 2022/2023 aufgenommen haben, wird das Studienfach im Abschlusszeugnis als „Politik“ ausgewiesen.

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