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Ordnung zur Ergänzung der Studienordnung für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung

Veröffentlichungsdatum:21.07.2020 Inkrafttreten01.07.2020
Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 634
Zitiervorschlag: "Ordnung zur Ergänzung der Studienordnung für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung vom 15. Juli 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 634)"

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juris-Abkürzung: PolÖVerwHSchulStudErgO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PolÖVerwHSchulStudErgO BR
Ausfertigungsdatum:15.07.2020
Gültig ab:01.07.2020
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2020, 634
Gliederungs-Nr:-
Ordnung zur Ergänzung der Studienordnung
für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung
Vom 15. Juli 2020
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Polizeivollzugsdienst hat am 3. Juni 2020 gemäß § 35 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung (HfÖVG) vom 18. Juni 1979, zuletzt geändert durch Artikel 5 des 4. Hochschulreformgesetzes vom 20. Juni 2017 (Brem.GBl. S. 263), folgende Änderungsordnung beschlossen:

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Artikel 1

Für Studierende des Studienjahrgangs 2018 wird zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums und zur Vermeidung von Nachteilen infolge von Umständen, welche die Studierenden nicht zu vertreten haben, die Studienordnung für den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung vom 25. Oktober 2013 (Brem.ABl. S. 1364) in der Fassung der Änderungsordnung vom 18. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 618) wie folgt ergänzt:

§ 8 Absatz 2 Nummer 2 Satz 1 und Nummer 4 Satz 1 sind mit folgender Maßgabe anzuwenden:

Studierende, welche infolge der wegen der Coronavirus-Pandemie verfügten Einschränkungen im Sommersemester 2020 nicht in der Lage waren, innerhalb des Moduls E 3

1.

die Prüfung Selbstverteidigung/Einsatzbezogene Selbstverteidigung abzulegen,

2.

die erforderlichen dienstbezogenen sportlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen oder

3.

das DLRG-Rettungsabzeichen in Bronze vorzulegen,

können dies bis zum Ende des Moduls E 7 nachholen.

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Artikel 2

Diese Ordnung wird nach der Genehmigung des Senators für Inneres1) veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

Bremen, den 15. Juli 2020

Die Rektorin der Hochschule für Öffentliche Verwaltung

Fußnoten

1)

Die Genehmigung des Senators für Inneres wurde am 14. Juli 2020 erteilt.

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