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Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen

Veröffentlichungsdatum:01.12.2014 Inkrafttreten01.01.2015
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 596
Gliederungsnummer:2133-a-3
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen vom 25. November 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 596)"

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juris-Abkürzung: AAusbrOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2133-a-3
juris-Abkürzung:AAusbrOG BR
Ausfertigungsdatum:25.11.2014
Gültig ab:01.01.2015
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 596
Gliederungs-Nr:2133-a-3
Ortsgesetz über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen
Vom 25. November 2014*
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Ortsgesetzes über das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen und zur Änderung der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S. 596)
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In der Stadtgemeinde Bremen ist das Ausbringen der Asche von verstorbenen Personen nach Maßgabe des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zulässig.

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