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Ortsgesetz zur Aufnahme von Kindern und zur Regelung der Betreuungszeiten in Tageseinrichtungen (Aufnahme- und Betreuungszeitenortsgesetz - BremABOG) vom 4. Dezember 2001

Amtliche Abkürzung:BremABOG
Ausfertigungsdatum:04.12.2001
Gültig ab:01.01.2002
Gültig bis:31.12.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2001, 377
Gliederungs-Nr:2160-d-10
Ortsgesetz zur Aufnahme von Kindern und zur
Regelung der Betreuungszeiten in Tageseinrichtungen
(Aufnahme- und Betreuungszeitenortsgesetz - BremABOG)
Vom 4. Dezember 2001

Änderungshistorie

Änderungen

1.

neuer § 19 eingefügt durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 28. März 2006 (Brem.GBl. S. 159)

2.

§ 19 geändert durch Artikel 1 Nr. 8 vom 16. Oktober 2006 (Brem.GBl. S. 435)

3.

Inhaltsübersicht, §§ 19 und 20 geändert durch Artikel 1 Abs. 7 des Ortsgesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 365)

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