Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Polizeiverordnung über den Verkehr mit nicht zur menschlichen Ernährung bestimmtem Fisch in Bremerhaven vom 24. Februar 1988

Polizeiverordnung über den Verkehr mit nicht zur menschlichen Ernährung bestimmtem Fisch in Bremerhaven vom 24. Februar 1988

juris-Abkürzung:FischPolV BR
Ausfertigungsdatum:24.02.1988
Gültig ab:01.04.1988
Gültig bis:31.03.2008  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1988, 24
Gliederungs-Nr:-
Polizeiverordnung über den Verkehr mit nicht zur
menschlichen Ernährung bestimmtem Fisch in Bremerhaven
Vom 24. Februar 1988

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4 geändert durch Artikel 1 § 1 der Polizeiverordnung vom 10.10.2001 (Brem.GBl. S. 371)

2.

§§ 1 und 4 geändert durch Polizeiverordnung vom 15.03.1989 (Brem.GBl. S. 187)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.