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Praktikumordnung für den Professionalisierungsbereich der Bachelorprogramme an der Universität Bremen mit einer für das berufsbildende Schulwesen studierbaren Fächerkombination

Veröffentlichungsdatum:31.10.2008 Inkrafttreten01.10.2006
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 860
Zitiervorschlag: "Praktikumordnung für den Professionalisierungsbereich der Bachelorprogramme an der Universität Bremen mit einer für das berufsbildende Schulwesen studierbaren Fächerkombination vom 3. Juli 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 860)"

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juris-Abkürzung: BerSchulWBacPraktO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BerSchulWBacPraktO BR
Ausfertigungsdatum:03.07.2008
Gültig ab:01.10.2006
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2008, 860
Gliederungs-Nr:-
Praktikumordnung für den Professionalisierungsbereich
der Bachelorprogramme an der Universität Bremen mit einer
für das berufsbildende Schulwesen studierbaren Fächerkombination
Vom 3. Juli 2008
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Juli 2008 nach § 110 Abs. 3 des Bremischen Hochschulgesetztes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) und nach § 5 Abs. 3 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes im Einvernehmen mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft die Praktikumordnung für den Professionalisierungsbereich der Bachelorprogramme an der Universität Bremen mit einer für das berufsbildende Schulwesen studierbaren Fächerkombination in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Die Praktikumordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005.

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§ 1
Allgemeines

(1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalte und Ablauf der Praktika für den Professionalisierungsbereich der Bachelorprogramme an der Universität Bremen mit einer für das berufsbildende Schulwesen studierbaren Fächerkombination. Sie gilt für die universitäre Ausbildung im Professionalisierungsbereich sowie für die Durchführung der Praktika in den beteiligten außeruniversitären Institutionen.

(2) Praktika sind eigenständige Module oder in Module integrierte und betreute Studienabschnitte, die in berufsbildenden Schulen, schulischen oder nichtschulischen Einrichtungen des Berufsbildungs- und Weiterbildungswesen durchgeführt werden und einen Beitrag zum Praxisbezug des Studiums leisten.

(3) Die Praktika, außer dem Vorpraktikum im Studiengang GTW, sollen den Studierenden durch umfassende eigene Beobachtung und reflektierte Erfahrung ermöglichen,

-

zukünftige Berufsfelder und die berufliche Bildung in ihrer ganzen Bandbreite möglichst realistisch kennen zu lernen;

-

berufsbildende Schulen, schulische und nichtschulische Berufsbildungs- und berufsbezogene Weiterbildungseinrichtungen als Institutionen und soziale Systeme kennen zu lernen;

-

sich selbst in für die berufliche Bildung verantwortlichen Situationen und im Umgang mit Teilnehmern und Institutionen der beruflichen Bildung zu erfahren;

-

in einem Prozess forschenden Lernens eine erfahrungsgeleitete Sicht auf theoretische Diskussionen beruflicher Bildung sowie umgekehrt eine reflektierte Sicht auf Formen und Vielfältigkeit der Praxis beruflicher Bildung zu entwickeln;

-

ihre Berufsentscheidung, Fächerwahl und Studienplanung zu überprüfen und ihr weiteres Studium vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen sinnvoll zu strukturieren.


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§ 2
Teilnahme

(1) Von allen Studierenden im Professionalisierungsbereich der Bachelorprogramme an der Universität Bremen mit einer für das berufsbildende Schulwesen zugelassenen Fächerkombination sind folgende Praktika zu absolvieren:

-

das Vorpraktikum,

-

das Orientierungspraktikum,

-

das berufspädagogische Praktikum,

-

das fachdidaktische Praktikum in der berufsbildenden Fachrichtung.

(2) Für die erfolgreiche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Praktikums, außer für das Vorpraktikum im Studiengang gewerblich-technische Wissenschaften (GTW), werden jeweils 6 Kreditpunkte (CP) vergeben.

(3) Die Praktika sind in der Regel folgendermaßen in den Studienverlauf integriert:1

Vor Beginn des
Studiums

 

Vorpraktikum

1. Semester

Vorbereitung auf das Orientierungspraktikum

 

Vorlesungsfreie Zeit: Orientierungspraktikum in Schule und Betrieb

2. Semester

Nachbereitung des Orientierungspraktikums

 

Vorlesungsfreie Zeit

3. Semester

 

 

Vorlesungsfreie Zeit

4. Semester

Vorbereitung auf das berufspädagogische Praktikum

 

Vorlesungsfreie Zeit: Berufspädagogisches Praktikum in Schule und Betrieb

5. Semester

Nachbereitung des berufspädagogischen und Vorbereitung des fachdidaktischen Praktikums

 

Vorlesungsfreie Zeit: Fachdidaktisches Praktikum in der Schule

6. Semester

Nachbereitung des fachdidaktischen Praktikums

 

(4) Das Orientierungspraktikum findet je zur Hälfte in einer schulischen Berufsbildungseinrichtung und in einer außerschulischen Ausbildungseinrichtung, die einen berufbezogenen Charakter aufweist, statt.

(5) Das berufspädagogische Praktikum wird je zur Hälfte in einer schulischen und außerschulischen Ausbildungseinrichtung, die eine geregelte Berufsausbildung anbietet, absolviert.

(6) Das fachdidaktische Praktikum wird in einer schulischen Ausbildungseinrichtung abgeleistet.

(7) In jedem Praktikum wird eine Betreuung der Studierenden in der schulischen oder außerschulischen Einrichtung durch die für das jeweilige Praxismodul verantwortlichen Lehrenden gewährleistet. Die Betreuung kann je nach Art des Praktikums, der Zahl der Studierenden, der Situation an der Praktikuminstitution und der vorhandenen Ressourcen in Form und Umfang unterschiedlich gestaltet werden (z. B. Praktikumsprechstunden, Telefonsprechstunde oder Beratungsgespräche vor Ort, Gruppen- oder Einzelhospitationen etc.). Dabei werden die Ausbildungskoordinatoren und -koordinatorinnen und Mentoren oder Mentorinnen der schulischen Bildungseinrichtungen oder die Ausbildungsverantwortlichen (z. B. Ausbilderin/Ausbilder) der außerschulischen Einrichtungen einbezogen.

(8) Voraussetzung für die Teilnahme am berufspädagogischen Praktikum ist die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungspraktikums.

(9) An dem fachdidaktischen Praktikum kann nur teilnehmen, wer das berufspädagogische Praktikum erfolgreich absolviert hat.

(10) An anderen Universitäten und Hochschulen oder in anderen Studiengängen erfolgreich absolvierte Praktika oder einschlägige Berufserfahrungen können, soweit sie mit den in dieser Ordnung beschriebenen Praktika vergleichbar sind, anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die Praktikumbeauftragten der berufsbildenden Studiengänge.

(11) Alle Praktikuminstitutionen, insbesondere die außerschulischen, werden in Absprache des Studierenden, des Modulverantwortlichen und des Praktikumbeauftragten ausgewählt.

(12) Über eine Abweichung der Reihenfolge nach Absatz 8 und 9 kann nur in begründeten Einzelfällen der zuständige Prüfungsausschuss entscheiden.

Fußnoten

1

Es wird empfohlen, die Praktika entsprechend des obigen Verlaufsplanes zu absolvieren, da aufgrund der modularisierten Struktur des Studiums ansonsten erhebliche Studienzeitverlängerungen in Kauf genommen werden müssten.

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§ 3
Beschreibung der einzelnen Praktika

(1) Das Vorpraktikum im Studiengang GTW

Das Vorpraktikum umfasst einen Zeitraum von 12 Wochen, wobei vor Aufnahme des Studiums mindestens 8 Wochen Praktikum nachzuweisen sind. Die weiteren 4 Wochen können bis zur Anmeldung zur Bachelor-Thesis abgeleistet werden. Als Nachweis zur Immatrikulation in den Studiengang GTW ist die Bestätigung einer Praktikumstelle vorzulegen, aus der hervorgeht, dass bis zum Veranstaltungsbeginn des Wintersemesters mindestens 8 Wochen Praktikum mit nach folgenden Inhalten absolviert werden.

Das Praktikum für die berufliche Fachrichtung Metalltechnik muss einschlägig sein und in einem der folgenden vier Felder stattfinden:

1.

produzierendes Gewerbe der Metallindustrie;

2.

Kfz-Service oder Kfz-Reparatur;

3.

Haus- und Gebäudeanlagen, Versorgungstechnik;

4.

Anlagenbau, Schiffbau, Aggregatebau.

Das Praktikum für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik/Informatik muss einschlägig im Sinne der zu bearbeitenden Aufgaben sein, in einem einschlägigen Betrieb/Unternehmen (z. B. Elektrohandwerk, Elektroindustrie, Energieversorgungsunternehmen, IuK-Branche) durchgeführt werden und mindestens in einem der folgenden vier Felder stattfinden:

1.

Produktionssysteme;

2.

Gebäudesysteme;

3.

IuK-Systeme;

4.

Mediensysteme.

Über die einzelnen Tätigkeiten ist pro Woche ein zusammenfassender Bericht von je einer Seite DIN A4 anzufertigen, wobei wesentliche technische Grundlagen in Skizzen zu erläutern sind. Diese Berichte sind -zusammen mit einem Zeugnis der Praktikumstelle dem Praktikumbeauftragen im Laufe des 1. Semesters zur Attestierung vorzulegen.

Über die Anerkennung von einschlägigen Berufsausbildungen bzw. einschlägigen beruflichen Tätigkeiten als Vorpraktikum entscheidet auf Antrag der Praktikumbeauftragte.

(2) Das Orientierungspraktikum

1.

Das didaktische Konzept

Das Orientierungspraktikum eröffnet Studienanfängern und Studienanfängerinnen eine Möglichkeit, sich der eigenen Studien- und Berufswahlmotivation in Richtung Lehramt zu vergewissern, Entscheidungshilfen für das weitere Studium zu bekommen und sich selbstkritisch mit der Eignung für den angestrebten Beruf auseinanderzusetzen. Es gibt ihnen in der Praxis Gelegenheit, künftige Berufsfelder in einer neuen Rolle aktiv zu erkunden und erste Erfahrungen zu machen, welche subjektiven Anforderungen damit verbunden sein können. Um ihre Praktikumerfahrungen sinnvoll zu nutzen, besuchen die Studierenden ein praktikumbegleitendes Seminar in Form von vorbereitenden und auswertenden Veranstaltungen und nehmen Praktikumsprechstunden wahr. Die Selbstreflexion der Studierenden ist in diesem Modul von entscheidender Bedeutung.

2.

Die Struktur

Das Orientierungspraktikum ist ein eigenständiges Modul.

Modulbezeich-
nung, ggf. Kürzel

Orientierungspraktikum

 

Modulverantwortliche/r

Modulbeauftragter für die Studiengänge der gewerblich-technischen Wissenschaften bzw. Pflegewissenschaft

 

Modulart (Pflicht/Wahlpflicht)

Pflicht im 1. Semester

 

Zuordnung zum Curriculum/Studienprogramm

Alle 2-Fach Bachelorstudiengänge für den berufsbildenden Bereich mit Professionalisierungsbereich

 

Dazugehörige Lehrveranstaltungen, Veranstaltungsformen

1)

Praktikum in der Schule und außerschulischer Bildungseinrichtung

2)

Begleitendes Seminar bestehend aus:

Vorbereitenden Veranstaltungen

Praktikumsprechstunde

Auswertende Veranstaltung

 

Arbeitsaufwand (workload) / Berechnung der CP

 

Präsenz

Vorbereitende Veranstaltung Praktikumsprechstunde Auswertende Veranstaltung

8 Stunden
1 Stunde
4 Stunden

 

 

 

Praxis

55 Stunden in einer schulischen und 55 Stunden in einer außerschulischen Bildungseinrichtung

110 Stunden

 

 

Modulprüfung

Praktikumbericht und individuelles Abschlussgespräch

56 Stunden
+ 1 Stunde
= 57 Std.

 

 

Stundenbelastung

Insgesamt

180 Stunden
= 6 CP

 

Dauer des Moduls; Lage des Praktikums

2 Semester
Ca. 6 Wochen in den Semesterferien zwischen 1. und 2. Semester

 

Inhalt des Moduls

Im Orientierungspraktikum können die Studierenden neben den Aufgaben der beruflichen Schulen auch einen Einblick in die Arbeit der anderen an beruflicher Bildung beteiligten Institutionen erlangen und dabei verschiedene Tätigkeitsfelder von Berufspädagogen kennen lernen. Des Weiteren werden sie für konstitutive Aspekte des pädagogischen Feldes sensibilisiert. Sie führen dazu Unterrichtsbeobachtungen durch, werten diese aus und machen erste eigene Unterrichtserfahrungen.

 

Lernziele/ Qualifikationsziele des Moduls

Die Studierenden sollen

-

sich ihrer eigenen Studien- und Berufswahlmotivation vergewissern,

-

Entscheidungshilfen für das weitere Studium erhalten,

-

den Rollenwechsel von dem Schüler/der Schülerin in der Klasse zu dem Lehrer / der Lehrerin vor der Klasse reflektieren,

-

sich selbstkritisch mit ihrer Eignung für den Lehrerberuf auseinander setzen,

-

drei schulische Standardsituationen (z. B. Gruppenarbeit anleiten, Kreisgespräch führen, Diskussion leiten, Pausenaufsicht führen etc.) kennen gelernt und selber ausprobiert haben.

 

Häufigkeit des Angebot

Jährlich in den Wintersemesterferien

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine

 

Sprache

Deutsch

 

Studien- u. Prüfungsleistungen, Prüfungsformen

Mündliche Prüfung (auf der Grundlage eines Portfolios)

 

3.

Voraussetzungen zum Erwerb der Kreditpunkte

Das Orientierungspraktikum schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung erfolgt als mündliche Prüfung in Form eines abschließenden individuellen Auswertungsgespräches mit einem/einer Modulveranstalter(in) auf der Grundlage eines Portfolios der Studierenden. Umfang und der Inhalt des Portfolios werden auf Grund der Vielzahl möglicher Praktikuminstitutionen in Absprache mit den im Orientierungspraktikum Lehrenden festgelegt.

Das Orientierungspraktikum wird nicht benotet, sondern mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Das berufspädagogische Praktikum

1.

Das didaktische Konzept

Im außerschulischen Teil des berufspädagogischen Praktikums untersuchen die Studierenden die Ausbildungspraxis der Auszubildenden mit Blick auf Ausbildungsanforderungen, Qualität der Arbeitsprozesse und Lernsituationen. Sie sollen lernen wie die betrieblichen Lernprozesse bzw. der Theorie-Praxis-Transfer zwischen den Lernorten Schule und Betrieb sich darstellt und dieser Zusammenhang befördert werden kann. Die Studierenden entwickeln dazu Ansatzpunkte für schulübergreifende Lehr-/Lernarrangements und reflektieren die Chancen und Grenzen der Lernortkooperation im berufsbildenden Bereich. Des Weiteren lernen die Studierenden Aspekte der beruflichen Bildung aus der Sicht von Ausbildern bzw. Praxisanleitern, Betrieben und anderen außerschulischen Einrichtungen kennen und erarbeiten sich künftige Tätigkeitsfelder.

Im schulischen Teil des berufspädagogischen Praktikums treten die pädagogischen und didaktischen Aspekte von Schulorganisation und Unterrichtsgestaltung bezüglich der besseren Verknüpfung von schulischen und betrieblichen Lernprozessen in den Mittelpunkt. Angeknüpft wird an die Erfahrungen des schulischen Teils des Orientierungspraktikums, die in erster Linie Bezugspunkte für subjektives Erleben waren. Insofern wird auf eine kriteriengeleitete Analyse des Lernens in berufsbildenden Schulen und Betrieb im Sinne forschenden Lernens aufgebaut.

2.

Die Struktur

Modulbezeichnung
ggf Kürzel

Berufspädagogisches Praktikum

Modulverantwortliche/r

 

Dazugehörige Lehrveranstaltungen, Veranstaltungsformen und SWS

1)

Praktikum in Schule und in einer außerschulischen, praxisnahen Ausbildungseinrichtung

2)

Begleitende Veranstaltung bestehend aus:

Vor- und nachbereitenden Blockveranstaltungen

Praktikumsprechstunde

Pflicht/ Wahlpflicht

Pflicht

Zuordnung zum Curriculum / Studienprogramm

Alle 2-Fach Bachelorstudiengänge für den berufsbildenden Bereich mit Professionalisierungsbereich

Dauer des Moduls Lage des Praktikums

2 Semester
Ca. 6 Wochen in den Semesterferien zwischen 4. und 5. Semester

Arbeitsaufwand (workload) / Berechnung der CP

 

Präsenz

Begleitende (vor- und
nachbereitende)
Blockveranstaltungen

28
Stunden

 

 

 

Praktikumsprechstunde

4 Stunden

 

 

Praxis

 

100
Stunden

 

 

Praktikumbericht und Modulprüfung

Dokumentation und Reflexion der Erfahrungen in der schulischen und betrieblichen Berufsausbildung bzw. Praxis, Skizzierung spez. Erfahrungen, Fragestellungen etc. mit anschließender Erstellung eines Praktikumberichts

48
Stunden

 

 

Stundenbelastung

Insgesamt

180
Stunden
=6 CP

 

Voraussetzungen zur Teilnahme

erfolgreicher Abschluss des Orientierungspraktikums oder eines als gleichwertig anerkannten Praxisbezuges;

Häufigkeit des Angebots

Jährlich in den Sommersemesterferien

Sprache

Deutsch

Lernziele/ Kompetenzen (Learning Outcome)

Die Studierenden sollen

 

Kenntnisse über die berufspädagogischen Dimensionen der betrieblichen Praxis erwerben,

Kenntnisse über theoretische Hintergründe und empirische Befunde zum Theorie-Praxis-Transfer erwerben,

Lernsituationen mit hohem Bildungsgehalt identifizieren können,

erste Erfahrungen mit der Umsetzung von Theorie-Praxis-vernetzenden Lernsituationen machen.

Inhalte

-

theoretische Hintergründe zum Theorie-Praxis-Transfer

-

empirische Befunde zum Theorie-Praxis-Transfer

-

methodische Grundlagen der Berufswissenschaft

-

didaktische Ansatzpunkte zur Förderung des Theorie-Praxis-Transfers

Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Prüfungsvorleistungen), Prüfungsformen

Praktikumbericht

3.

Voraussetzungen zum Erwerb der Kreditpunkte

Das berufspädagogische Praktikum schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung erfolgt in Form eines Praktikumberichtes. Der Umfang und der Inhalt des Praktikumberichts werden aufgrund der Vielzahl möglicher Praktikuminstitutionen und Fragestellungen in Absprache mit den für das Praktikum Lehrenden festgelegt.

Das Modul wird benotet. Die Note für die Modulprüfung ergibt sich aus der Note für den Praktikumbericht unter Berücksichtigung einer qualifizierten Bescheinigung der Praxisinstitution über die ordnungsgemäße Absolvierung des Praktikums.

(4) Das fachdidaktische Praktikum

1.

Das didaktische Konzept

Im fachdidaktischen Praktikum sollen die Studierenden Prozesse des fachbezogenen Lehrens und Lernens selbst gestalten und reflektieren. Im Zentrum steht eine eigene Unterrichtseinheit, die im Rahmen einer begleitenden Lehrveranstaltung erarbeitet wird. Die Reflexion der praktischen Erfahrungen ermöglicht - in Erweiterung des Orientierungs- und des berufspädagogischen Praktikums - eine vertiefte Überprüfung der persönlichen Eignung für den Lehrerberuf und unterstützt die Studierenden auf dem Weg zur Ausformung eines eigenen Rollenverständnisses und Lehrprofils.

Dabei sollen die Studierenden Prozesse des fachbezogenen bzw. vorfachlichen Lehrens und Lernens sorgfältig analysieren und selbst gestalten sowie reflektieren. Dies erfolgt vor dem Hintergrund fachlichen Wissens auf der Basis von Modellen und Konzeptionen aus berufsbezogener Fachdidaktik und Berufsbildungswissenschaften. Handlungs- und Reflexionskompetenz werden durch eine möglichst häufige praktische Mitwirkung im Unterricht erfahrener Lehrkräfte und nachfolgende Besprechungen erweitert. Die Studierenden nehmen außerdem am Schulleben teil. Dies betrifft in diesem Praktikum insbesondere Bereiche, die im Zusammenhang mit den Fächern stehen (z. B. Exkursionen, Prüfungen, Projekttage etc.).

2.

Die Struktur

Modulbezeichnung
ggf Kürzel

Fachdidaktisches Praktikum

Modulverantwortliche/r

 

Dazugehörige Lehrveranstaltungen, Veranstaltungsformen und SWS

1)

Hospitation in Schule

2)

Vor- und nachbereitende Veranstaltung zur Planung und Analyse von Unterricht

Pflicht/ Wahlpflicht

Pflicht

Zuordnung zum Curriculum / Studienprogramm

Alle 2-Fach Bachelorstudiengänge für den berufsbildenden Bereich mit Professionalisierungsbereich

Dauer des Moduls Lage des Praktikums

2 oder 3 Semester
Ca. 6 Wochen in den Semesterferien zwischen 5. und 6. Semester

Arbeitsaufwand (workload) / Berechnung der CP

 

Präsenz

Eine begleitende (vor- und nachbereitende) Veranstaltung zur Planung und Analyse von Unterricht

28
Stunden

 

 

 

Vorbereitung

Ausarbeitung einer Unterrichtseinheit in der Schule bzw. einer anderen Bildungseinrichung im Umfang von 8 Stunden

32
Stunden

 

 

 

Praxis

Hospitation, Mitwirkung am Unterricht anderer Lehrkräfte, Schulveranstaltungen, Konferenzen etc.

52
Stunden

 

 

 

Teilnahme an den Teambesprechungen und anderen Aktivitäten des schulischen Bereichs. Mitwirkung an der pädagogischen Arbeit.

20
Stunden

 

 

 

Vor- und Nachbereitung von Stunden der eigenen Unterrichtseinheit bzw. eines eigenen Bildungsangebots.

8 Stunden

 

 

 

Durchführung einer eigenen Unterrichtseinheit bzw. eines eigenen Bildungsangebots. Begleitung und individuelle Beratung.

20
Stunden

 

 

 

Modulprüfung

Erstellung eines
Praktikumberichtes
Kolloquium

19
Stunden
1 Stunde

 

 

 

Stundenbelastung

Insgesamt

180
Stunden =
6 CP

 

Voraussetzungen zur Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des berufspädagogischen Praktikums oder eines vergleichbaren anerkannten Praktikums

Häufigkeit des Angebots

Jährlich in den Wintersemesterferien

Sprache

Deutsch

Lernziele/Kompetenzen (Learning Outcome)

Die Studierenden erwerben fortgeschrittene Fähigkeiten zur Planung, Durchführung und Evaluation von Lehr-/Lernsituationen und Reflexionskompetenz hinsichtlich der Unterrichts-/Ausbildungspraxis. Vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen gelangen sie zu einer vertieften Überprüfung ihres Berufsziels.

Inhalte

In diesem Modul werden die bisher erworbenen Kompetenzen zur Planung und Gestaltung von Bildungsangeboten vertieft, wie z. B. Bedingungsanalyse, didaktische Analyse oder die Auswahl von Methoden und Sozialformen. Des Weiteren werden Methoden der Unterrichtsbeobachtung, -dokumentation und -auswertung sowie ein Überblick über den Forschungsstand zu ausgewählten Fragen der Ausbildungspraxis vermittelt und die im Praktikum gemachten Beobachtungen auf dieser Grundlage reflektiert. Für ausgewählte Probleme der Ausbildungspraxis werden Lösungen diskutiert.
Im Rahmen des Praktikums unterrichten die Studierenden im Umfang von 8 Unterrichtsstunden. Sie nehmen an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen teil, die im Zusammenhang mit einer späteren Tätigkeit als Lehrkraft stehen (z.B. Konferenzen, Prüfungen, Klassenfahrten usw.)

Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Prüfungsvorleistungen), Prüfungsformen

Praktikumbericht und Kolloquium

3.

Voraussetzungen zum Erwerb der Kreditpunkte

Das fachdidaktische Praktikum schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung erfolgt in Form eines Praktikumberichts und eines Kolloquiums. Der Umfang und der Inhalt des Praktikumberichts und des Kolloquiums werden aufgrund der Vielzahl möglicher Praktikuminstitutionen und Fragestellungen in Absprache mit den für das Praktikum Lehrenden festgelegt.

Die Note für die Prüfung ergibt sich aus der gemeinsamen Note für den Praktikumbericht und das Kolloquium unter Berücksichtigung einer qualifizierten Bescheinigung der Schule über die ordnungsgemäße Absolvierung des Praktikums.


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§ 4
Organisation

(1) Die Organisation der Praktika obliegt den Studiengängen und erfolgt in Absprache mit den Lehrenden und Studierenden.

(2) Bei allen Tätigkeiten in der Praktikuminstitution im Rahmen des Praktikums gilt für die Praktikantinnen und Praktikanten das Weisungsrecht der jeweils weisungsberechtigten Person.

(3) Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.

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§ 5
Schulpraktika im Ausland

(1) Eines der Praktika gem. Praktikumordnung für den Professionalisierungsbereich der Bachelorprogramme mit einer für das berufsbildende Schulwesen zugelassenen Fächerkombination - mit Ausnahme des Vorpraktikums - kann im Ausland erbracht werden, wenn Umfang und Dauer des Praktikums den Regelungen in der Praktikumordnung entsprechen sowie die Inhalte und Lernziele des Praktikums gem. Praktikumordnung auch an der gewählten Schule im Ausland umsetzbar sind.

(2) Voraussetzung für ein Praktikum im Ausland ist eine Einverständniserklärung der/des zuständigen Modulverantwortlichen. Für diese Einverständniserklärung sind folgende Unterlagen erforderlich:

1.

Eine Erklärung der ausländischen Schule in beglaubigter Übersetzung, dass das Praktikum dort entspr. § 1 durchgeführt werden kann2.

2.

Die Formulierung konkreter Aufgabenstellungen für das Praktikum durch die/den Lehrende/n des jeweiligen Moduls.

3.

Eine Vereinbarung mit der/dem Lehrenden des jeweiligen Moduls, wie ggf. in der Praktikumordnung vorgesehene Präsenzzeiten, die aufgrund des Auslandsaufenthaltes nicht erbracht werden können, ersetzt werden.

(3) Die Modulprüfung erfolgt gemäß der Praktikumordnung.

(4) Die gemäß Praktikumordnung für die Anmeldung zur Prüfung erforderliche qualifizierte Bescheinigung der ausländischen Praxisinstitution muss in beglaubigter deutscher Übersetzung vorliegen.

(5) Soweit für die Anmeldung zur Prüfung Nachweise der Teilnahme über vorbereitende und begleitende Veranstaltungen nicht erbracht werden können, sind Nachweise über die Ersatzregelungen gemäß Absatz 2 und 3 vorzulegen.

Fußnoten

2

Diese Erklärung kann nachgereicht werden.

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§ 6
Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Praktikumordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.

Bremen, den 15. Juli 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

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