Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist in der Bundesrepublik Deutschland ein nationaler Gedenktag, 1996 durch den damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt. Dieses Datum bezieht sich auf den 27. Januar 1945 als jenem Tag vor nunmehr 70 Jahren, an dem Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau befreit hatten.