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Richtlinie für die Gewährung von Billigkeitsleistungen
für gemeinnützige Vereine und
zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen
aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie
Das Auftreten des neuen Corona-Virus stellt die Freie Hansestadt Bremen vor die vielleicht größte Herausforderung der letzten Jahrzehnte. Die zum Schutz der Bevölkerung ergangenen Regeln und Maßnahmen setzen das gewohnte soziale Miteinander, aber auch das Wirtschaftsleben zum großen Teil außer Kraft und niemand kann derzeit verlässlich sagen, wann diese Einschränkungen wieder vollständig gelockert werden können. Dadurch wird vielen gesellschaftlichen Bereichen die Grundlage zumindest vorübergehend entzogen.
Der Senat hat vor diesem Hintergrund am 16. Juni 2020 einen Unterstützungsfonds für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen.
Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle und tragen maßgeblich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Religiöse und weltanschaulich tätige Gemeinschaften, Selbsthilfe-, Migrantenorganisationen und andere gemeinnützige Akteure erbringen auch und gerade in der Coronakrise weiterhin lebenswichtige Leistungen für ihre Zielgruppen. Diesem systemrelevanten Beitrag für eine erfolgreiche Bewältigung der Krise stehen kurz- und mittelfristig große Herausforderungen und Gefährdungen gegenüber. Dazu zählen zum Beispiel der Verlust von Einnahmemöglichkeiten und der Ausfall von Gebühren und Entgelten, mittelfristig drohen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der sinkenden Haushaltseinkommen ein Mitgliederschwund und das Wegbrechen von Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Sponsoringpartnern. Gleichzeitig besteht für viele gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen, die in der Regel nicht über ausreichende finanzielle Rücklagen und Ressourcen verfügen, trotz dieser Einnahmeausfälle vielfach die Notwendigkeit, Formen der Zusammenarbeit aus dem Stand heraus neu zu organisieren und zu digitalisieren.
Der Senat will daher in dieser Situation gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen, die auf die vorhandenen Hilfsprogramme nicht zugreifen können, deren traditionelle Einnahmequellen aufgrund der gegebenen Einschränkungen nicht zur Verfügung stehen und/oder die ihre fortlaufenden Aufwendungen zur Aufrechterhaltung ihrer Aktivitäten nicht finanzieren können, mit einem zusätzlichen Unterstützungsfonds unbürokratisch unterstützen. Damit wird das Ziel verfolgt, die wichtige gesamtgesellschaftliche Funktion gemeinnütziger Vereine und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen in ihrer Pluralität für den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort auch für Zeiten nach der Coronakrise zu erhalten.
Zum Ausgleich für krisenbedingt wegfallende Einnahmequellen und zur Unterstützung bei den fortlaufenden Aufwendungen gewährt die Senatskanzlei aus Gründen der staatlichen Fürsorge und nach Maßgabe dieser Richtlinie grundsätzlich einmalige, nicht rückzahlbare Finanzhilfen in Höhe von bis zu 5 000 € bzw. in Ausnahmefällen in Höhe bis zu 15 000 € in Form von Billigkeitsleistungen. Hierzu werden Haushaltsmittel in Höhe von 1 000.000 € bereitgestellt.
Bremen, den 3. Juli 2020
Senatskanzlei