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Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) (GGVSEB-Durchführungsrichtlinien) - RSEB -

Veröffentlichungsdatum:09.12.2009 Inkrafttreten10.12.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 10.12.2009 bis 01.08.2011Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 1097

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:19.11.2009
Fassung vom:19.11.2009
Gültig ab:10.12.2009
Gültig bis:01.08.2011  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 1097
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) (GGVSEB-Durchführungsrichtlinien) - RSEB -

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
(GGVSEB) (GGVSEB-Durchführungsrichtlinien)

– RSEB –

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB-Durchführungsrichtlinien) – RSEB – vom 3. September 2009 im Verkehrsblatt Heft 19/2009 S. 666 bekannt gegeben.

Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1389).

Die neuen Richtlinien werden hiermit verbindlich eingeführt. Gleichzeitig hebe ich die GGVSE-Durchführungsrichtlinien – RSE – vom 29. Januar 2007 (VkBl. 2007 S. 106, 2008 S. 322) auf.

Bremen, den 19. November 2009

Der Senator für Wirtschaft und Häfen


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