Der Elternbeirat hat das Recht, mit dem Träger, der Leitung und den pädagogischen Fachkräften der Tageseinrichtung bzw. der kombinierten Tageseinrichtung alle für die Betreuung, Bildung und Erziehung der aufgenommenen Kinder wesentlichen Angelegenheiten zu erörtern und darüber Auskunft zu verlangen.
Die Leitung und die pädagogischen Fachkräfte haben den Elternbeirat in der Ausübung seiner Mitwirkungsrechte zu unterstützen und ihn über alle wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung rechtzeitig zu informieren. Der Träger und die Leitung der Einrichtung sollen die Elternvertretung zum frühest möglichen Zeitpunkt über anstehende personelle Veränderungen informieren.
Die erste Sitzung des Elternbeirates findet zu Beginn des Kindergarten- und Hortjahres statt, und zwar spätestens 7 Wochen nach den Sommerferien.
Der Leiter/Die Leiterin der Tageseinrichtung bzw. der kombinierten Tageseinrichtung und der/die bisherige Sprecher/Sprecherin des Elternbeirates laden in der Regel gemeinsam zu dieser ersten Sitzung zwei Wochen vorher schriftlich ein und leiten die Sitzung gemeinsam.
Zu den weiteren Sitzungen des Elternbeirates lädt der Sprecher/die Sprecherin des Elternbeirates zwei Wochen vorher schriftlich ein und leitet die Sitzung.
Elternbeiratssitzungen sollen mindestens alle 3 Monate stattfinden.
Der Leiter/Die Leiterin der Tageseinrichtung bzw. der kombinierten Tageseinrichtung nimmt auf Wunsch des Elternbeirates an den Sitzungen teil.
Die stellvertretenden Sprecher/Sprecherinnen können zusätzlich an den Elternbeiratssitzungen ohne eigenes Stimmrecht teilnehmen.
Für Beschlüsse des Elternbeirates ist die Anwesenheit von mehr als 50 % der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich, sofern dies geltend gemacht wird. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit gefasst.