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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 01/2015 - Reisekostenrecht; hier: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV)

Veröffentlichungsdatum:12.01.2015 Inkrafttreten01.01.2015 Bezug (Rechtsnorm)ARV 1991 § 3, BremARV § 3
Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 01/2015 - Reisekostenrecht; hier: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) vom 07. November 2014"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:14.01.2015
Fassung vom:14.01.2015
Gültig ab:01.01.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3 ARV 1991, § 3 BremARV
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 01/2015 - Reisekostenrecht; hier: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) vom 07. November 2014

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 01/2015 -
Reisekostenrecht;
hier:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung
der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
(ARVVwV)
vom 07. November 2014

Verteiler: „Alle Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen mit Schulen“

Gemäß § 3 Abs. 1 Bremische Auslandsreisekostenverordnung (BremARV) werden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der Beträge gezahlt, die durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern zu § 3 Abs. 1 Satz 1 der ARV des Bundes in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt werden.

Anliegend erhalten Sie einen Abdruck der Neufassung der o.g. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 07. November 2014, die am 01. Januar 2015 in Kraft tritt.

Die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeldtabelle berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau in den jeweiligen Staaten.

Für im Jahr 2014 durchgeführte Dienstreisen, die erst 2015 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2014 festgesetzt sind.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: Dienstrecht@finanzen.bremen.de

Anlage

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