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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2014 - Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2014 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)

Veröffentlichungsdatum:31.01.2014 Inkrafttreten01.01.2013 Bezug (Rechtsnorm)BremTGV § 3
Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2014 - Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2014 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:07.01.2014
Fassung vom:07.01.2014
Gültig ab:01.01.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 3 BremTGV
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2014 - Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2014 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2014 -
Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes
ab 1. Januar 2014 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)

Verteiler: „Alle Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe mit Schulen“

Durch Artikel 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 21. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3871) sind die Sachbezugswerte für unentgeltliche Verpflegung ab dem 1. Januar 2014 neu festgesetzt worden. Diese Sachbezugswerte bestimmen auch die Höhe des Trennungstagegeldes nach § 3 Abs. 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) wie folgt:

Personenkreis

Frühstück

Mittagessen

Abendessen

TTG-
Gesamt

§ 3 Abs. 3 Satz 1
BremTGV

1, 63 €

3,00 €

3,00 €

7, 63 €

§ 3 Abs. 3 Satz 2
BremTGV

2, 45 €

4,50 €

4,50 €

11,45 €

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen
Referat 30

Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail:
Dienstrecht@finanzen.bremen.de


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