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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 06/2013 - Einführung und Nutzung der elektronischen Einkaufsplattform "Dataport Shop"

Veröffentlichungsdatum:22.04.2013 Inkrafttreten15.05.2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.05.2013 bis 27.08.2020Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:22.04.2013
Fassung vom:22.04.2013
Gültig ab:15.05.2013
Gültig bis:27.08.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 06/2013 - Einführung und Nutzung der elektronischen Einkaufsplattform "Dataport Shop"

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 06/2013 -
Einführung und Nutzung der elektronischen Einkaufsplattform „Dataport Shop“

Verteiler: „Alle Dienststellen“

Die Freie Hansestadt Bremen organisiert die zentrale IT-Beschaffung und Vergabe neu und überträgt wesentliche Aufgaben auf Dataport (s. hierzu auch Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 05/2013).

Mit dieser Aufgabenübertragung geht auch die Bereitstellung von IT-Artikeln (IT-Beschaffungsliste) vom bisher genutzten E-Katalog auf den Dataport Shop über.

Der Dataport Shop ist eine länderübergreifende Einkaufsplattform, die von Dataport betrieben und bereits in Hamburg und Schleswig-Holstein eingesetzt wird. Über diese Plattform werden ab dem 15. 05. 2013 folgende IT-Artikel zu beschaffen sein:

Hardware (inkl. Serviceleistungen)
Software
Mobilfunk

Ausnahme: IT-Verbrauchsmaterial wie Toner und Tintenpatronen sind wie bisher über den E-Katalog zu beschaffen.

Die im Dataport Shop bestellbaren Artikel unterliegen weiterhin der Mitbestimmung durch den Gesamtpersonalrat der FHB. Artikel, die vom GPR (noch) nicht freigegeben bzw. abgelehnt worden sind, werden im Dataport Shop gesondert gekennzeichnet und dürfen nicht beschafft werden. Spezialprodukte mit nur geringen Einsatzbereichen unterliegen der örtlichen Mitbestimmung.Für den Einsatz vor Ort ist weiterhin das örtliche Mitbestimmungsverfahren durchzuführen.

Der Zugang zum Dataport Shop erfolgt via Internet über folgenden Link:1

shop.dataport.de/home/b2b/governmentgateway.do

Es ist ein Test-User eingerichtet worden mit den folgenden Benutzerdaten für alle Mitarbeiterinnen. Bestellvorgänge sind hierüber nicht möglich. Dieser Zugang dienst als der bekannte „Gastzugang“ aus dem E-Katalog zum Stöbern und Informieren.

Die Senatorin für Finanzen hat bereits die IT-Leiter/innen der Ressorts gebeten, die Auftragsberechtigten für die Ersteinrichtung im Dataport Shop zu benennen. Die Einrichtung von weiteren Auftragsberechtigten oder Aktualisierung der Profile ist jederzeit über die unten angegebenen Kontaktdaten möglich.

Der Dataport Shop ähnelt im Aufbau und in der Handhabung dem bekannten E-Katalog. Zu einer kurzen Einweisung/Schulung werden alle gemeldeten Auftragsberechtigten gesondert angeschrieben. Das Handbuch für den täglichen Umgang mit dem Dataport Shop ist im MIP veröffentlicht: Handbuch im MIP (s. auch im MIP: Grundsatzinformationen/Aktuelles/Beschaffungslisten/Technikunterstützte Informationsverarbeitung (TuI)/Dataport Shop).

Bei Rückfragen zum Dataport Shop wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen bei Dataport:

DATAPORT

Zentrale Beschaffungsstelle

Frau Ute Nickel

Telefon:

0421 83558 6233

E-Mail:

IT-Beschaffung@Dataport.de
Ute.Nickel@dataport.de

Postadresse: Altenholzer Straße 10–14; 24161 Altenholz

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen
Referat 02
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail:
Office-Ref02@Finanzen.Bremen.de

Fußnoten

1)

Der Zugang zum Dataport-Shop ist nur für Verwaltungsmitarbeiter/-innen möglich.


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