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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2015 - 1. Aufhebung der internen Qualifizierung für ein Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 14 2. Implementierung eines weiterbildenden Masterstudiengangs "Entscheidungsmanagement" (Professional Public Decision Making) für Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:13.05.2015 Inkrafttreten13.05.2015 Bezug (Rechtsnorm)§ 33, BremLVO § 9
Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2015 - 1. Aufhebung der internen Qualifizierung für ein Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 14 2. Implementierung eines weiterbildenden Masterstudiengangs "Entscheidungsmanagement" (Professional Public Decision Making) für Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes an der Universität Bremen"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:13.05.2015
Fassung vom:13.05.2015
Gültig ab:13.05.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 33 , § 9 BremLVO
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2015 - 1. Aufhebung der internen Qualifizierung für ein Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 14 2. Implementierung eines weiterbildenden Masterstudiengangs "Entscheidungsmanagement" (Professional Public Decision Making) für Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes an der Universität Bremen

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2015 -
1. Aufhebung der internen Qualifizierung für ein Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 14

2. Implementierung eines weiterbildenden Masterstudiengangs „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) für Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes an der Universität Bremen

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen

Die Senatorin für Finanzen plant (vorbehaltlich eines entsprechenden Senatsbeschlusses), eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität abzuschließen, die es Beschäftigten im Rahmen eines Modellversuchs ermöglicht, unter besonderen Rahmenbedingungen an dem weiterbildenden Studiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) teilzunehmen. Hieraus ergibt sich:

1.

Die Verwaltungsvorschrift über die Qualifizierung nach § 9 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Bremische Laufbahnverordnung (BremLVO) vom 6. Dezember 2011 wird außer Kraft gesetzt.

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass für Personen, die bereits an der Qualifizierungsmaßnahme auf der Grundlage der o.g. Verwaltungsvorschrift teilnehmen, die Verwaltungsvorschrift weiter gilt.

2.

Die Senatorin für Finanzen und die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen planen in der Regel jährlich 10 Beschäftigte als Stipendiatinnen und Stipendiaten zu unterstützen, sofern sie von der Universität Bremen zum weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) zugelassen werden.

Auswahl- und Zulassungsverfahren

Die Aufnahmeordnung der Universität Bremen für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (siehe Anlage 1) regelt das Auswahl- und Zulassungsverfahren.

Die Aufnahmeordnung sieht für die Zulassung zum Masterstudiengang folgende Voraussetzungen vor:

ž
Ein einschlägiges grundständiges Studium (Bachelor, Diplom, Magister) und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung oder
ž
eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 Abs. 3 a Bremisches Hochschulgesetz (BremHG) (hierunter fällt auch die Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt/-in) und eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit, davon mindestens zwei Jahre in einem Aufgabenfeld, das in der Regel mit Hochschulabsolventinnen oder Hochschulabsolventen besetzt wird.
ž
Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Schüler/-innen, die ab dem Schuljahr 2004/05 einen mittleren Bildungsabschluss erwerben konnten, haben originär eine Sprachkompetenz in ihrer ersten Fremdsprache auf dem Niveau B1. Dies gilt auch für diejenigen, die vor diesem Zeitpunkt einen mittleren Schulabschluss erworben, einen Verwaltungsberuf bzw. kaufmännischen Beruf in Bremen erlernt haben und befriedigende Leistungen im Fach Englisch durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule nachweisen können. Diejenigen, die diese Voraussetzungen nicht erbringen, müssen ein entsprechendes Fremdsprachenzertifikat vorlegen.
ž
Vorlage eines Kompetenzportfolios
ž
Erfolgreich absolvierte Aufnahmeprüfung

Auswahl der Studierenden

Die Studierenden werden gemäß der jeweils gültigen Aufnahmeordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ der Universität Bremen zugelassen. Die zurzeit geltende Aufnahmeordnung ist dem Rundschreiben als Anlage beigefügt. Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung bilden die Grundlage für eine Rangfolge, die über die Zulassung entscheidet, falls mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, als Plätze vorhanden sind.

Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs „Entscheidungsmanagement“

Studienbeginn

Bewerberinnen und Bewerber für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ werden jährlich zum jeweiligen Wintersemester der Universität Bremen zugelassen. Der Studiengang beginnt zum WS 2015/2016.

Umfang

Das Studium umfasst sechs Semester inkl. Masterarbeit (siehe Anlage 2).

Form und Frist der Anträge

Die Bewerbungen zum Masterstudiengang sind zu richten an:

Universität Bremen

Akademie für Weiterbildung

„Masterstudiengang Entscheidungsmanagement“

Postfach 33 04 40

28334 Bremen

Dem Antrag sind die in § 1 der Aufnahmeordnung aufgeführten Nachweise beizufügen.

Die Zulassungsanträge sind bis zu der auf der Internetseite des Studiengangs angegebenen jeweiligen Frist einzureichen.

Kosten

Kosten pro Studienplatz:  18.000,- €

Anteil der Senatorin für Finanzen 13.800,- €

Selbstbeteiligung der Studierenden (700,- € pro Semester) 4.200,- €

Rückzahlungsmodalitäten

Monatliche Raten von 117,- € während der Studiendauer (damit ist die Eigenbeteiligung abgegolten)

Monatliche Raten von 50,- € mit Beginn des Studiums

Monatliche Raten von mind. 50,- € nach Beendigung des Studiums

Zahlung der Gesamtsumme von 700,- € pro Semester

Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 4.200,- €

Die Senatorin für Finanzen wird die Gesamtkosten übernehmen und die Eigenbeteiligung entsprechend des gewählten Finanzierungsmodells den Studierenden in Rechnung stellen.

Freistellung

Die studierenden vollzeitbeschäftigen Mitarbeiter/-innen werden im Umfang von 180 Stunden pro Semester vom Dienst freigestellt. Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Die Freistellungsregelungen sind individuell, unter Berücksichtigung des zu gewährleistenden Dienstbetriebes, mit den jeweiligen Beschäftigungsdienststellen zu vereinbaren.

Stipendiatenvertrag

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen sich verpflichten, nach Beendigung des Studiums drei Jahre weiterhin beim Land und der Stadtgemeinde Bremen tätig zu sein. Sollten sie vor diesem Zeitpunkt den Arbeitgeber wechseln, so sind die vom Arbeitgeber getragenen Studiengebühren und die Freistellungskosten zurück zu erstatten. Mit den Studierenden wird ein entsprechender Stipendiatenvertrag geschlossen, in dem auch das gewünschte Rückzahlungsmodell festgeschrieben wird.

Anzahl der Studienplätze / Förderung

10 Beschäftigte der bremischen Verwaltung werden jährlich bis zum Ende des Modellversuchs im Jahr 2020 durch die Dienststellen und die Senatorin für Finanzen unterstützt, wenn sie zum o.g. Studiengang durch die Universität zugelassen werden. Im Wintersemester 2015/16 können einmalig 15 Beschäftigte entsprechend gefördert werden. Wenn die Beschäftigten eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie gegenüber der Universität Bremen erklären, dass sie damit einverstanden sind, dass diese der Senatorin für Finanzen mitteilt, welchen Platz sie innerhalb der Zulassungsliste erhalten haben.

Interessierte können formlos mit der (vorläufigen) Zulassung der Universität Bremen einen Antrag auf Förderung bei der

Senatorin für Finanzen

Referat 33

Doventorscontrescarpe 172 c

28195 Bremen

stellen.

Weitere Informationen

Die Senatorin für Finanzen bietet eine Informationsveranstaltung an, in der sowohl über das Auswahlverfahren als auch über Ablauf, Inhalt und Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs informiert werden soll. Diese Veranstaltung findet am

4. Juni 2015 von 14.00 - 16.00 Uhr in der Aula des Aus- und Fortbildungszentrum, Doventorscontrescarpe 172, Block B

statt. Interessierte Beschäftigte melden sich bitte mit dem beigefügten Rückmeldebogen (siehe Anlage 3) zu dieser Informationsveranstaltung an.

Ergänzende Informationen sowie eine Kontaktadresse für weitergehende Fragen finden sich auch auf der Internetseite der Universität Bremen http://www.uni-bremen.de/emma.html

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen

Referat 33

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: office@finanzen.bremen.de

Anlagen


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