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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 10/2023 vom 06.09.2023
Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten
hier: Neufassung vom 06.09.2023
Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de
Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Mit Beschluss des Senats vom 28. Februar 2023 wurde der Senator für Finanzen beauftragt, auf Basis von zuvor festlegten Grundsätzen und Eckpunkten eine Dienstvereinbarung „Ortsflexibles Arbeiten“ mit dem Gesamtpersonalrat abzuschließen. Die Dienstvereinbarung wurde am 13. Juli 2023 unterzeichnet und tritt zum 1. September 2023 in Kraft.
Ortsflexibles Arbeiten im Sinne der Dienstvereinbarung umfasst das gelegentliche und in der Regel kurzfristige Arbeiten außerhalb der Dienststelle (mobile Arbeit) sowie das regelmäßige Arbeiten i. d. R. ganztägig von zu Hause (Homeoffice; bisher als (alternierende) Telearbeit bezeichnet).
Die Dienstvereinbarung schafft die Grundlage für eine moderne, flexible und nachhaltige (ökologisch, sozial und ökonomisch) Gestaltung des Arbeitsortes sowie einer aufgabenbezogenen Umsetzung der örtlichen Flexibilität. Die FHB setzt damit auch die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Klimaschutz“ zum klimaneutralen Büro um, die auch eine Ausweitung des ortsflexiblen Arbeitens sowie eine ökonomische und ökologische Flächennutzung beinhalten.
Rahmenbedingungen der neuen Dienstvereinbarung:
Konkretisierung des § 4.4 „Kosten“ der DV
In der Dienstvereinbarung heißt es zu § 4.4 Kosten: „Die Dienststelle trägt die Kosten für Aufbau, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur sowie Deinstallation und Abbau der gestellten Ausstattung bzw. Arbeitsmittel nach Beendigung des Homeoffice.“ Mit „Betrieb“ der Ausstattung bzw. Arbeitsmittel sind die dienststellenseitig entstehenden Kosten gemeint, u.a. Kosten für IT-Services, Beratungsleistungen sowie weitere Leistungen durch den Dienstleister Dataport, Mieten für Serverräume, Personalkosten. Eine Aufwandsentschädigung für laufende Kosten der Mitarbeitenden (z.B. Telefon- und Internetverträge, Strom, Heizkosten) erfolgt nicht.
Anlage 1 der DV ist eine Muster-Vereinbarung zum Homeoffice. Die Muster-Vereinbarung wurde im Vergleich zur Veröffentlichung mit dem vorherigen Rundschreiben leicht angepasst. Die Personalnummer wird nun nicht mehr in der Vereinbarung ausgefüllt.
Handlungshilfe zur Dienstvereinbarung
Ergänzend wird in der Anlage 2 der DV eine Handlungshilfe veröffentlicht, die dazu beitragen soll, ein gemeinsames, ressortübergreifendes Verständnis aller Beteiligten im Umgang und in der Anwendung mit den getroffenen Regelungen zu schaffen. Hierzu werden die Regelungen in der Handlungshilfe konkretisiert und praxisnahe Hinweise bzw. Praxisbeispiele zur Umsetzung aufgeführt. Die Handlungshilfe soll laufend weiterentwickelt werden. Mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung wird Version 1.0 veröffentlicht. Zum Gelingen des ortsflexiblen Arbeitens bei der FHB tragen alle Beteiligten (Mitarbeitende, Führungskräfte, Dienststelle, Interessensvertretungen) gemeinsam die Verantwortung.
Inkrafttreten und Umsetzung der Dienstvereinbarung
Die Dienstvereinbarung ist zum 1. September 2023 in Kraft getreten, das heißt, Vereinbarungen zum Homeoffice können frühestens ab diesem Termin geschlossen werden. Eine Muster-Vereinbarung findet sich in Anlage 1 sowie die die Handlungshilfe in Anlage 2 zur Dienstvereinbarung.
Die bestehenden Anträge zum Mobilen Arbeiten verlieren mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung ihre Gültigkeit. Die bestehenden Vereinbarungen zur alternierenden Telearbeit enden mit Ablauf der individuell vereinbarten Befristung, spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten.
Aufhebung von Rundschreiben und Dienstvereinbarungen
Die Rundschreiben 21/2020 vom 01.10.2020 „Orts- und zeitflexibles Arbeiten – Einführung des Mobilen Arbeiten“ sowie 23/2004 „Einführung alternierender Telearbeit in der bremischen Verwaltung“ werden hiermit aufgehoben.
Außerdem werden die Dienstvereinbarungen „Mobile Arbeit“ vom 21.09.2020 sowie „Alternierende Telearbeit“ vom 15.10.2004 mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung „Ortsflexibles Arbeiten“ aufgehoben.
Der Senator für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de