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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 11/2021 vom 22.10.2021
Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle
Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienstststelle.bremen.de
personal@dienstststelle.bremen.de
dienststellenleitung@dienstststelle.bremen.de
Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Vorbemerkung
Die Erfahrungen aus der Praxis der Anwendung der früheren „Dienstanweisung zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz“ vom 01. August 2012 (ABl. 2012, S. 448) in der bremischen Verwaltung haben Mängel in den Verfahren zur Aufklärung und Ahndung von sexueller Diskriminierung sichtbar gemacht, so dass eine Novellierung erforderlich war. Die neue Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist 2019 in Kraft getreten und wurde im o.g. Amtsblatt veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund wird hier auf wesentliche Änderungen in der neuen „Dienstanweisung zur Schutz vor sexueller Belästigung“ hingewiesen und über die Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle gemäß Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung informiert:
Deutliche Unterscheidung zwischen Beratung und Beschwerde
Vor einer Entscheidung, den Beschwerdeweg einzuschlagen, sollten Personen, die sexuell belästigt wurden oder sich sexuell belästigt fühlen, die Möglichkeit nutzen, sich zunächst persönlich und vertraulich beraten zu lassen. Die vertrauliche Beratung hat das Ziel, Betroffene in der Klärung ihrer Interessen und weiteren Schritte zu unterstützen und über Beschwerderechte und das Beschwerdeverfahren zu informieren. Für die Beratung wird neben den dienststelleninternen und dienststellenübergreifenden Anlaufstellen insbesondere auf die professionellen Beratungsstellen mit entsprechender fachlicher Expertise verwiesen:
Das Beschwerdeverfahren wurde konkretisiert und genauer beschrieben
Im Falle einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung geht es sowohl um die Beratung und den Schutz der Betroffenen als auch um die Ermittlung und angemessene Bearbeitung der Beschwerde. Das offizielle Beschwerdeverfahren gliedert sich in die Schritte:
Die Verfahrensschritte sind in der beiliegenden Dienstanweisung näher beschrieben und mit Zeitangaben/Fristen hinterlegt.
Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle gemäß Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung
Für die oben beschriebenen Schritte des Beschwerdeverfahrens ist zukünftig eine ressortübergreifende zentrale Beschwerdestelle zuständig. Der Senat hat die Aufgabe der zentralen Beschwerdestelle dem Kompetenz-Center Personalrecht im Geschäftsbereich des Senators für Finanzen übertragen. Coronabedingt haben sich die notwendigen inhaltlichen und organisatorischen Vorarbeiten für die Einrichtung dieser Organisationseinheit verzögert. Jetzt kann die zentrale Beschwerdestelle gemäß der Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung ihre Arbeit zum 20.10.2021 aufnehmen.
Die zentrale Beschwerdestelle gemäß Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist zuständig für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe der Freien Hansestadt Bremen. Sie wird ausschließlich Beschwerden bearbeiten, die der Begriffsbestimmung von sexueller Belästigung entsprechen, wie sie in der Dienstanweisung vorgenommen wurde. Im Kompetenz-Center Personalrecht stehen zukünftig vier Mitarbeiter:innen (weiblich und männlich) zur Verfügung, um bei Bedarf die in der Dienstanweisung vorgesehenen Aufgaben der zentralen Beschwerdestelle wahrzunehmen. Nähere Informationen zur zentralen Beschwerdestelle gemäß Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz finden sich unter: www.finanzen.bremen.de/zbs.
Dienststellen und Eigenbetriebe sind aufgefordert, die zentrale Beschwerdestelle gemäß Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung bestmöglich bei der Beschwerdebearbeitung zu unterstützen und Auskunftsersuchen, die von der Beschwerdestelle gestellt werden, umgehend nachzukommen. Dienststellen/Eigenbetriebe werden außerdem gebeten, der zentralen Beschwerdestelle die Kontaktdaten der AGG-Beschwerdestellen oder –Verantwortlichen in ihren Häusern aufzugeben, damit bereits im Vorfeld Absprachen über Wege der Zusammenarbeit im Falle von Beschwerden im Zusammenhang mit sexueller Belästigung vereinbart werden können.
Eine erste Kontaktaufnahme mit der zentralen Beschwerdestelle gemäß Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung im Kompetenz-Center Personalrecht ist zunächst ausschließlich per Email an zbs@finanzen.bremen.de möglich. Die Kolleg:innen der zentralen Beschwerdestelle werden umgehend einen persönlichen Kontakt für Terminvereinbarungen oder weitere Informationen herstellen.
Email: zbs@finanzen.bremen.de
Im Rahmen des Fortbildungsprogramms des Senators für Finanzen werden Informations- und Qualifizierungsangebote zur Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz angeboten.
Ich bitte Sie sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Ihrer Dienststelle über die neue Dienstanweisung, die Beratungsangebote und die zentrale Beschwerdestelle angemessen informiert werden.
Kontakt
Der Senator für Finanzen
Referat 33 - Personalentwicklung, Diversity Management, Gesundheitsmanagement, Stellenausschreibungen und Personalvermittlung, Nachwuchskräfte, Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de