|
|
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 14/2021 vom 29.12.2021
Reisekosten: Höhe des Trennungstagegeldes und der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab Januar 2022
Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
haushalt@dienststelle.bremen.de
Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Reisekostenstellen
Ziffer 1: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2022
Durch Artikel 1 der zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 6. Dezember 2021 (BGBl. I, Nr. 84, S. 5187) sind die Sachbezugswerte ab 1. Januar 2022 neu festgesetzt worden. Diese Sachbezugswerte bestimmen die Höhe des Trennungstagegeldes nach § 3 Abs. 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) wie folgt:
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | voller Tag |
1,87 Euro *) | 3,57 Euro *) | 3,57 Euro *) | 9,00 Euro | |
2,81 Euro *) | 5,36 Euro *) | 5,36 Euro *) | 13,50 Euro | |
*) gerundete Werte |
Der in der letzten Spalte ausgewiesene Wert ist auf volle Tage anzuwenden.
Ziffer 2: Höhe der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. Januar 2022
Gemäß § 3 Abs. 1 Bremische Auslandsreisekostenverordnung (BremARV) werden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der Beträge gezahlt, die durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern (BMI) zu § 3 Abs. 1 Satz 1 der Auslandsreisekostenverordnung des Bundes in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt werden.
Das BMI hat mit Rundschreiben vom 20. Oktober 2021 (AZ D6-30201/10#3) bekannt gegeben, dass angesichts einer pandemiebedingt unzureichenden Datengrundlage eine Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder gemäß § 3 Absatz 1 Auslandsreisekostenverordnung (ARV) zum 1. Januar 2022 nicht möglich ist. Demzufolge gelten die zum 1. Januar 2021 durch Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (GMBl 2020 Seite 959) bekanntgemachten Beträge für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Anliegend erhalten Sie einen Abdruck der Neufassung der o. g. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 2. Oktober 2020, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Die als Anlage zur ARVVwV beigefügte Tabelle der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau in den jeweiligen Staaten.
Außerkrafttreten von Rundschreiben
Das Rundschreiben Nr. 02/2021 des Senators für Finanzen tritt am 1. Januar 2022 außer Kraft.
Der Senator für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de