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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 15/2024 vom 19.12.2024
Stipendium für Weiterbildendenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ für Beschäftigte
Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Bezug (Rechtsnorm):
Senatsbeschlusses vom 26. Mai 2015
Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2022
Der Senator für Finanzen hat entsprechend des Senatsbeschlusses vom 26. Mai 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität geschlossen, die es Beschäftigten ermöglicht, unter besonderen Rahmenbedingungen an dem weiterbildenden Studiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) teilzunehmen. Im Rahmen der Ausbildungsplanung 2023 hat der Senat am 13. Dezember 2022 beschlossen, die Kooperation zu verstätigen. Der Senator für Finanzen und die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen planen jährlich Stipendiat*innen im Bereich der Allgemeinen Dienste sowie Beschäftigte aus dem Themenfeld „Soziale Arbeit“ zu unterstützen, sofern sie von der Universität Bremen zum weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) zugelassen und sich im Assessmentcenter des Senators für Finanzen durchgesetzt haben. Hiermit wird das diesjährige Auswahl- und Zulassungsverfahren bekannt gegeben:
Auswahl- und Zulassungsverfahren
Die Aufnahmeordnung der Universität Bremen für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (siehe Anlage 1) regelt das Auswahl- und Zulassungsverfahren zum Studium.
Die Aufnahmeordnung sieht für die Zulassung zum Masterstudiengang folgende Voraussetzungen vor:
Besondere Voraussetzungen für ein Stipendium
Die Vergabe der Stipendien wird auf Basis einer Rangliste erfolgen, die sich aus den einzelnen Ergebnissen des Assessmentcenters und der dienstlichen Beurteilung zusammensetzt.
Beschäftigte, die bereits über einen Masterabschluss bzw. ein Diplom bzw. einen vergleichbaren Abschluss verfügen, der jedoch gemäß der Bremischen Laufbahnverordnung nicht für den Erwerb der Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt geeignet ist, können zum Studium zugelassen und durch den Senator für Finanzen gefördert werden.
Die geforderte Berufserfahrung von zwei bzw. fünf Jahren muss im bremischen öffentlichen Dienst erworben worden sein.
Auch die Absolvent*innen des Dualen Studienganges Public Administration und des Studiengangs Soziale Arbeit Dual, die ihr duales Studium beim Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ) abgeschlossen haben, können bei Erfüllung der Auswahl- und Zulassungsvoraussetzungen ein Stipendium in Anspruch nehmen. Hier werden die Praxiszeiten des dualen Studiums in Höhe von einem Jahr für die Zulassung angerechnet.
Für alle anderen Beschäftigten der Sozialen Dienste gilt zusätzlich: Um die Förderung durch ein Stipendium in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie über die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagoge*in bzw. als Diplom Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagoge*in (Uni-Abschluss) oder einen Studienabschluss mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten (z. B. Erziehungswissenschaft) verfügen. Zudem müssen Sie bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend, Integration oder dem Amt für Soziale Dienste Bremen als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in beschäftigt sein und dies im Rahmen Ihrer Bewerbung bei der Universität Bremen anhand Ihres Arbeitsvertrages nachweisen.
Sollten Sie bei einer anderen bremischen Dienststelle als Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in angestellt sein, haben Sie ebenfalls Anspruch. Jedoch nur dann, wenn aus der Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration oder dem Amt für Soziale Dienste Bremen keine Bewerbungen für ein Stipendium vorliegen. Bitte reichen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung bei der Universität Bremen eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages ein.
Die Studierenden werden gemäß der jeweils gültigen Aufnahmeordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ der Universität Bremen zum Studium grundsätzlich zugelassen. Die zurzeit geltende Aufnahmeordnung ist dem Rundschreiben als Anlage beigefügt. Mitarbeiter*innen der Freien Hansestadt Bremen, die das Studium in Kombination mit einem Stipendium absolvieren möchten, müssen an einem mehrstufigen Assessmentcenter teilnehmen. Eine entsprechende Verfahrensordnung hängt dem Rundschreiben an (Anlage 2). Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung bilden die Grundlage für eine Rangfolge, die über die Zulassung entscheidet, falls mehr Bewerber*innen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, als Plätze vorhanden sind.
Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs „Entscheidungsmanagement“
Bewerber*innen für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ werden jährlich zum jeweiligen Wintersemester der Universität Bremen zugelassen. Der diesjährige Studiengang beginnt zum WS 2025/2026.
Das Studium umfasst sechs Semester inkl. Masterarbeit (siehe Anlage 3).
Die Bewerbungen zum Masterstudiengang sind zu richten an:
Akademie für Weiterbildung
der Universität Bremen
„Masterstudiengang Entscheidungsmanagement“
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Über das Online-Bewerbungsverfahren:
Bewerbung - Universität Bremen (uni-bremen.de)
Dem Antrag sind die in § 1 der Aufnahmeordnung aufgeführten Nachweise beizufügen.
Die Zulassungsanträge sind bis zu der auf der Internetseite des Studiengangs angegebenen jeweiligen Frist einzureichen (27. Februar 2025).
Kosten pro Studienplatz: |
| 18.000,- € |
Anteil des Senators für Finanzen im Rahmen des Stipendiums | 13.800,- € | |
Selbstbeteiligung der Studierenden (700,- € pro Semester) | 4.200,- € |
Monatliche Raten von 117,- € während der Studiendauer (damit ist die Eigenbeteiligung abgegolten)
Monatliche Raten von 50,- € mit Beginn des Studiums
Monatliche Raten von mind. 50,- € nach Beendigung des Studiums
Zahlung der Gesamtsumme von 700,- € pro Semester
Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 4.200,- €
Der Senator für Finanzen wird die Gesamtkosten übernehmen und die Eigenbeteiligung entsprechend des gewählten Finanzierungsmodells den Studierenden in Rechnung stellen.
Die studierenden vollzeitbeschäftigen Mitarbeiter*innen werden im Umfang von 160 Stunden pro Semester vom Dienst freigestellt. Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Die Freistellungsregelungen sind individuell, unter Berücksichtigung des zu gewährleistenden Dienstbetriebes, mit den jeweiligen Beschäftigungsdienststellen zu vereinbaren.
Weitere 20 Wochenstunden pro Semester können durch die Inanspruchnahme von Bildungszeit nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz erfolgen und müssen bei der jeweiligen Personalstelle beantragt werden.
Die Stipendiat*innen verpflichten sich, nach Beendigung des Studiums drei Jahre weiterhin beim Land und der Stadtgemeinde Bremen tätig zu sein. Sollten sie vor diesem Zeitpunkt den Arbeitgeber wechseln, so sind die vom Arbeitgeber getragenen Studiengebühren zurück zu erstatten.
Sollte das Studium nicht fortgesetzt werden können, ist eine Kündigung des Vertrages erstmalig nach einem Jahr möglich. Diese Vereinbarung leitet sich aus den Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der wissenschaftlichen Weiterbildung an der Universität Bremen/Akademie für Weiterbildung ab.
Mit den Studierenden wird ein entsprechender Stipendienvertrag geschlossen, in dem auch das gewünschte Rückzahlungsmodell festgeschrieben wird.
Anzahl der Studienplätze / Förderung
Fünfzehn Beschäftigte der Allgemeinen Dienste sowie des Themengebietes „Soziale Arbeit“ der bremischen Verwaltung werden durch die Dienststellen und den Senator für Finanzen im Rahmen eines Stipendiums unterstützt, wenn sie zum o.g. Studiengang durch die Universität zugelassen und sich im Rahmen des Assessmentcenters durchgesetzt haben. Wenn die Bewerbenden eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie gegenüber der Universität Bremen ihr Einverständnis erklären, dass diese dem Senator für Finanzen die zur Prüfung benötigten Unterlagen weiterleitet. Dies schließt folgenden Unterlagen mit ein:
Nach dem Abschluss des digitalen Bewerbungsvorgangs an der Universität Bremen wird automatisch eine Mail an die zuständige Stelle beim Senator für Finanzen verfasst, an die die benötigten Dokumente (dienstliche Beurteil/ Nachweis über die Laufbahn) automatisch angehängt werden. Sollten die Anhänge nicht in das Bewerbungssystem der Universität hochgeladen und somit zur Weiterleitung zur Verfügung gestellt worden sein, müssen diese bis zum 31.03.2025 eigenverantwortlich an den Senator für Finanzen (emma-master@finanzen.bremen.de) übermittelt werden. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Senator für Finanzen bietet eine Informationsveranstaltung an, in der sowohl über das Auswahlverfahren als auch über Ablauf, Inhalt und Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs sowie das Stipendiat*innenmodell informiert wird. Diese Veranstaltung findet am
20. Januar 2025 von 10.00 – 13:00 Uhr online
statt. Interessierte Personen melden sich bitte bis zum 17. Januar 2025 im Mitarbeiterportal unter der Veranstaltungsnummer 24-6164 zu dieser Informationsveranstaltung an.
Ergänzende Informationen sowie eine Kontaktadresse für weitergehende Fragen finden sich auch auf der Internetseite der Universität Bremen (https://www.uni-bremen.de/emma.html). Ein aktueller Flyer ist diesem Rundschreiben beigefügt (siehe Anlage 4).
Der Senator für Finanzen
Referat 33
Am Tabakquartier 56
28197 Bremen
E-Mail: emma-master@finanzen.bremen.de
Anlagen