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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 15/2026 vom 26.06.2026
Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) und Regelungen zu ihrer Umsetzung
Verteiler: Alle Dienststellen
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Adressatenkreis:
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Die Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) wurde am 27. Mai 2026 im Bremischen Amtsblatt veröffentlicht und ist mittlerweile auch über das Transparenzportal verfügbar.
Die bisherige BremGGO stammte im Wesentlichen aus dem Jahr 2004 und wurde zuletzt im Jahr 2013 punktuell angepasst. Die Anforderungen an die Verwaltung haben sich seitdem erheblich verändert. Gesellschaftliche, technologische und organisatorische Entwicklungen sowie die Erfahrungen aus verschiedenen Krisen der vergangenen Jahre machen eine zeitgemäße Ausrichtung der Verwaltungsorganisation erforderlich.
Vor diesem Hintergrund wurde die BremGGO grundlegend überarbeitet. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Neufassung werden die nachfolgenden Regelungen getroffen.
Die neue BremGGO bildet den zentralen Regelungsrahmen für Organisation, Zusammenarbeit, Kommunikation und Verwaltungshandeln in der Freien Hansestadt Bremen. Sie führt die bisherige BremGGO, die Verwaltungsvorschrift zur Organisationsstruktur und Geschäftsverteilung der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen (VVOrgaGv) sowie die Verwaltungsvorschrift zu Kommunikation und Dokumentenverwaltung in der Freien Hansestadt Bremen (VV KommDok) in einem einheitlichen Regelwerk zusammen.
Eine wesentliche Neuerung ist die Verankerung allgemeiner Grundsätze für das Verwaltungshandeln. Diese bilden den Orientierungsrahmen für die Anwendung der Geschäftsordnung und sind bei organisatorischen, personellen und verfahrensbezogenen Entscheidungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Diversity und Chancengleichheit, Dienstleistungsorientierung, die Vereinfachung und Digitalisierung von Prozessen sowie die Stärkung der Krisenresilienz und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung.
Die BremGGO gliedert sich in vier Teile:
Ergänzt wird die BremGGO durch drei Anlagen zu den Themen elektronische Kommunikation und Dokumentenverwaltung, Organisationskennzeichen sowie Dienstausweise.
Die Regelungen der BremGGO sind von allen von ihrem Geltungsbereich erfassten Organisationseinheiten verbindlich anzuwenden.
Bei organisatorischen, personellen und verfahrensbezogenen Entscheidungen sind die in der BremGGO verankerten Grundsätze zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an eine dienstleistungsorientierte, wirtschaftliche, digitale und resiliente Verwaltung sowie für die ressortübergreifende Zusammenarbeit.
Die Ressorts prüfen ihre bestehenden Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Geschäftsverteilungspläne, Organisationsregelungen und sonstigen internen Vorgaben auf ihre Vereinbarkeit mit der neuen BremGGO.
Soweit Anpassungsbedarf besteht, sind die erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Entgegenstehende oder inhaltlich überholte Regelungen sind anzupassen oder aufzuheben.
Die Ressorts stellen sicher, dass die aus der Neufassung resultierenden organisatorischen Anpassungen umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere:
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sollen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden.
Die eKommDok ersetzt als neue Anlage 1 der BremGGO die bisherige Verwaltungsvorschrift zu Kommunikation und Dokumentenverwaltung in der Freien Hansestadt Bremen (VV KommDok). Diese Regelungen zur elektronischen Kommunikation und Dokumentenverwaltung sind bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe verbindlich zu berücksichtigen.
Die Regelungen der neuen eKommDok erfordern zum Teil organisatorische Maßnahmen in den Ressorts, die einer angemessenen Übergangsfrist bedürfen. Die Umsetzung soll möglichst bis Ende 2026 erfolgen.
Die BremGGO enthält einen einheitlichen Regelungsrahmen für die gesamte bremische Verwaltung. Soweit aufgrund fachlicher Besonderheiten ergänzende Regelungen erforderlich sind, können die Ressorts entsprechende Vorschriften erlassen. Diese müssen mit den Vorgaben und Grundsätzen der BremGGO vereinbar sein.
Der Wegfall einzelner Regelungen gegenüber bisherigen Vorschriften ist nicht als Verbot bisheriger Verfahrensweisen zu verstehen. Vielmehr liegt die Ausgestaltung entsprechender Sachverhalte künftig grundsätzlich in der Verantwortung der Ressorts, sofern keine entgegenstehenden Regelungen bestehen.
Grundsätzliche Fragen zur Auslegung und Anwendung der BremGGO sind an das zuständige Fachreferat des Senators für Finanzen zu richten.
Entsprechendes gilt für Fragen zur Auslegung und Anwendung der eKommDok.
Der Senator für Finanzen
Referat 34
Dienstsitz: Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen
Dienststätte: Am Tabakquartier 56, 28197 Bremen
Für Fragen zur BremGGO:
E-Mail: verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de
Für Fragen zur eKommDok:
E-Mail: dokumentenmanagement@finanzen.bremen.de