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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2020 - Hinweise zur Umsetzung "barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen" nach dem 3. Abschnitt des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG)

Veröffentlichungsdatum:05.08.2020 Inkrafttreten05.08.2020 Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2020 - Hinweise zur Umsetzung "barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen" nach dem 3. Abschnitt des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:05.08.2020
Fassung vom:05.08.2020
Gültig ab:05.08.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2020 - Hinweise zur Umsetzung "barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen" nach dem 3. Abschnitt des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG)

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2020
Hinweise zur Umsetzung "barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen" nach dem 3. Abschnitt des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG)

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen

Der Gesetzgeber hat 2018 das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) novelliert. Insbesondere sind Berichtspflichten zu beachten, die ab diesem Jahr relevant werden.

Die in der Anlage befindlichen Hinweise zur Umsetzung „barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen“ nach dem 3. Abschnitt des BremBGG wurden vom Senator für Finanzen und der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport gemeinsam konzipiert.

Es wird um Beachtung gebeten.

Kontakt:

Der Senator für Finanzen

Referat 40

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: referat40@finanzen.bremen.de


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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