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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2020
Hinweise zur Umsetzung "barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen" nach dem 3. Abschnitt des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG)
Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen
Der Gesetzgeber hat 2018 das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) novelliert. Insbesondere sind Berichtspflichten zu beachten, die ab diesem Jahr relevant werden.
Die in der Anlage befindlichen Hinweise zur Umsetzung „barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen“ nach dem 3. Abschnitt des BremBGG wurden vom Senator für Finanzen und der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport gemeinsam konzipiert.
Es wird um Beachtung gebeten.
Der Senator für Finanzen
Referat 40
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: referat40@finanzen.bremen.de