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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 16/2024 vom 20.12.2024
Reisekosten: Höhe des Trennungstagegeldes und der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab Januar 2025
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Reisekostenstellen
Ziffer 1: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2025
Durch Artikel 1 der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 3. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I, Nr. 394) sind die Sachbezugswerte ab 1. Januar 2025 neu festgesetzt worden. Diese Sachbezugswerte bestimmen die Höhe des Trennungstagegeldes nach § 3 Abs. 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) wie folgt:
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | voller Tag |
2,30 Euro | 4,40 Euro | 4,40 Euro | 11,10 Euro | |
3,45 Euro | 6,60 Euro | 6,60 Euro | 16,65 Euro |
Ziffer 2: Höhe der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. Januar 2025
Gemäß § 3 Abs. 1 Bremische Auslandsreisekostenverordnung (BremARV) werden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der Beträge gezahlt, die durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern (BMI) zu § 3 Abs. 1 Satz 1 der Auslandsreisekostenverordnung des Bundes in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt werden.
Anliegend erhalten Sie einen Abdruck der o. g. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) vom 22. Oktober 2024, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Die als Anlage zur ARVVwV beigefügte Tabelle der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau in den jeweiligen Staaten.
Für alle Dienstreisen, die noch im Jahr 2024 angetreten werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2024 festgesetzt sind.
Außerkrafttreten von Rundschreiben
Das Rundschreiben Nr. 13/2023 des Senators für Finanzen tritt am 1. Januar 2025 außer Kraft.
Der Senator für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de
Anlage