|
|
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 16/2026 vom 29.06.2026
Bekanntmachung der KI-Dienstvereinbarung
Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de
it-stelle@dienststelle.bremen.de
Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Mit diesem Rundschreiben wird bekannt gegeben, dass die „Dienstvereinbarung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im bremischen öffentlichen Dienst“ am 30.04.2026 zwischen dem Senator für Finanzen und dem Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen unterzeichnet wurde. Die Dienstvereinbarung ist mit Wirkung zum 01.05.2026 in Kraft getreten und ist mittlerweile auch über das Transparenzportal verfügbar.
Ab diesem Zeitpunkt sind die in der Dienstvereinbarung festgelegten Regelungen für sämtliche Dienststellen und Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen verbindlich und uneingeschränkt zu beachten.
2. Regelungen der Dienstvereinbarung
Die Dienstvereinbarung regelt insbesondere:
Ziel ist es, die Potenziale von Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Dienst zu erschließen, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die Arbeitsbedingungen sowie den Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verbessern. Die Interessen der Beschäftigten und das Gemeinwohl stehen dabei im Mittelpunkt.
Die Dienststellen werden aufgefordert, die Beschäftigten über die Inhalte der Dienstvereinbarung zu informieren und die Einhaltung sowie Umsetzung der darin enthaltenen Regelungen sicherzustellen.
Für Rückfragen steht das Referat 42 beim Senator für Finanzen zur Verfügung.
Der Senator für Finanzen
Referat 42
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: digitalisierungsbuero@finanzen.bremen.de