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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 19/2019 - Rahmenvereinbarung zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

Veröffentlichungsdatum:18.12.2019 Inkrafttreten18.12.2019 Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 19/2019 - Rahmenvereinbarung zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:18.12.2019
Fassung vom:18.12.2019
Gültig ab:18.12.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 19/2019 - Rahmenvereinbarung zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 19/2019
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten
zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen
Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

Verteiler: Dienststellen mit Schulen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Vorbemerkung

Die Freie Hansestadt Bremen hat mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen geschlossen. Bezugs- und damit abrufberechtigt sind alle Behörden der Freien Hansestadt Bremen, der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie die weiteren landesunmittelbaren und kommunalen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beliehene und sonstige Landesorgane, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (nachfolgend „Bedarfsstellen“ genannt) für ihren Bedarf.

Einzelabrufe / Einzelverträge

Alle Bedarfsstellen sind befugt, die blista eigenständig mit der Erstellung von Dokumenten in Brailleschrift oder als Audio-CD zu beauftragen. Vor der erstmaligen Beauftragung ist jede Bedarfsstelle verpflichtet, einmalig einen Einzelvertrag mit der blista abzuschließen (siehe Vertragsvorlage in Anlage 1). Dazu sendet die Bedarfsstelle zwei ausgefüllte und unterschriebene Einzelverträge per Post an die blista und erhält im Anschluss einen von der blista unterschriebenen Einzelvertrag zurück. Sofern sich Änderungen ergeben, ist der Einzelvertrag entsprechend anzupassen und erneut zwischen Bedarfsstelle und blista abzustimmen. Die Bedarfsstellen sind während der Durchführung der Leistung Einzelvertrags- und Ansprechpartner der blista für die konkrete Leistungsausführung.

Bearbeitungszeiten

Braillebescheid:

5 Arbeitstage zzgl. 1 Tag Rücksendung

Audio-CD:

5 Arbeitstage zzgl. 1 Tag Rücksendung

Soweit die blista den vorgegebenen Zeitrahmen nicht einhalten kann, wird sie die auftraggebende Bedarfsstelle hierüber unverzüglich informieren.

Vergütung / Rechnungstellung

Die blista erhält für ihre Leistung eine Vergütung, die sich im Einzelfall nach Art und Umfang der zu erbringenden Leistung richtet.

Im Einzelnen gelten folgende Preise:

Braillebescheid:

Pro angefangene Braille-Seite werden 15,95 EUR inkl. 7% Umsatzsteuer berechnet.

Audio-CD:

Es werden 2 CDs erstellt und ausgeliefert. Pro angefangene gesprochene Minute werden 6,77 EUR inkl. 7% Umsatzsteuer berechnet.

Hinzu kommen die Kosten für den Versand.

Die Rechnungsstellung erfolgt gegenüber der jeweils auftraggebenden Bedarfsstelle des Einzelabrufes.

Übermittlung der Dokumente

Grundsätzlich sind alle Dokumente durch die jeweils auftraggebende Bedarfsstelle im Word-Format an die blista zu übermitteln. Zur Sicherstellung einer fristgerechten Erstellung von Dokumenten in Brailleschrift oder als Audio-CD erfolgt die Übermittlung der Dokumente an die blista elektronisch per E-Mail.

Sofern aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Verschlüsselung notwendig ist, so sind die Dokumente durch die Bedarfsstelle durch Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) an die blista zu übermitteln. Hierzu unterhält die blista ein entsprechendes Postfach. Das genaue Verfahren ist in Anlage 2 beschrieben.

Nach der Erstellung der barrierefreien Dokumente in Brailleschrift oder als Audio-CD werden diese von der blista auf dem Postweg an die Bedarfsstelle versendet. Eine entsprechende Postadresse ist von der Bedarfsstelle bei der Beauftragung anzugeben.

Kontakt

Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
Am Schlag 2-12
35037 Marburg
E-Mail:
barrierefreie-medien@blista.de

Der Senator für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail:
verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de


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