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Schnellere Bearbeitung, höhere Qualität in der Rechtsprechung und mehr Rechtssicherheit durch zusätzliche Instanz in Eilverfahren

Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg streben in einer gemeinsamen Bundesratsinitiative eine Reform des Asylprozessrechts an

Kurzbeschreibung

Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg haben einen Gesetzesan-trag in den Bundesrat eingebracht, der Änderungen im Asylprozessrecht vorsieht: In asylrechtlichen Eilverfahren soll die Möglichkeit eine weitere Instanz anzurufen geschaf-fen werden und in Hauptsacheverfahren sollen künftig schon die Verwaltungsgerichte selbst entscheiden, ob sie eine Berufung zulassen.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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