Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat im Umlaufverfahren die Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 15. September 2022 beschlossen und Änderungen vorgenommen: Beschäftige in Pflegeinrichtungen sind künftig verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung des Standards "KN95/N95" oder "FFP2" zu tragen, wenn sie Kontakt zu den dort lebenden vulnerablen Gruppen haben.