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Verordnung über abweichende Öffnungszeitenvon Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2025

Veröffentlichungsdatum:28.01.2025 Inkrafttreten19.02.2025
Fundstelle Brem.GBl. 2025, S. 29
Zitiervorschlag: "Verordnung über abweichende Öffnungszeitenvon Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2025 vom 28. Januar 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 29)"

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juris-Abkürzung: VKStBRV BR 2025
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRV BR 2025
Ausfertigungsdatum:28.01.2025
Gültig ab:19.02.2025
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2025, 29
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über abweichende Öffnungszeitenvon Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2025
Vom 28. Januar 2025
Zum 19.05.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch das Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 410) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1
Öffnungstage

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kundinnen und Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 27. April 2025

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld, dem Stadtteil Findorff und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,

2.

am 4. Mai 2025

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher,

b)

im Ortsteil Osterholz,

3.

am 15. Juni 2025

a)

im Ortsteil Borgfeld,

b)

in den Ortsteilen Ostertor, Steintor und Fesenfeld und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,

4.

am 29. Juni 2025

a)

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben,

b)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

5.

am 31. August 2025

im Stadtteil Findorff,

6.

am 21. September 2025

in den Ortsteilen Altstadt und Bahnhofsvorstadt,

7.

am 5. Oktober 2025

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher,

b)

im Ortsteil Osterholz,

8.

am 26. Oktober 2025

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld, dem Stadtteil Findorff und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,

9.

am 9. November 2025

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben.


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§ 2
Grundlage

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 23. April 2013 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist.

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§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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