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Verordnung über abweichende Öffnungszeitenvon Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2024

Veröffentlichungsdatum:06.02.2024 Inkrafttreten28.02.2024
Fundstelle Brem.GBl. 2024, S. 29
Zitiervorschlag: "Verordnung über abweichende Öffnungszeitenvon Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2024 vom 6. Februar 2024 (Brem.GBl. 2024, S. 29)"

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2024
Ausfertigungsdatum:06.02.2024
Gültig ab:28.02.2024
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2024, 29
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über abweichende Öffnungszeitenvon Verkaufsstellen an Sonntagen
in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2024
Vom 6. Februar 2024
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 410) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1
Öffnungstage

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kundinnen und Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 7. April 2024

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld, dem Stadtteil Findorff und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,

2.

am 5. Mai 2024

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher,

b)

im Ortsteil Osterholz,

3.

am 26. Mai 2024

im Ortsteil Borgfeld,

4.

am 2. Juni 2024

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben,

5.

am 9. Juni 2024

a)

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,

b)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße, im Ortsteil Kirchhuchting,

6.

am 11. August 2024

im Ortsteil Findorff,

7.

am 6. Oktober 2024

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher,

b)

im Ortsteil Osterholz,

8.

am 3. November 2024

a)

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld, dem Stadtteil Findorff und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,

b)

im Ortsteil Kirchhuchting,

9.

am 10. November 2024

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben.


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§ 2
Grundlage

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 23. April 2013 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist.

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§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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