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Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen

Veröffentlichungsdatum:24.07.2006 Inkrafttreten01.08.2006
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.08.2006 bis 31.01.2007Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2006, S. 345
Gliederungsnummer:2040-i-4

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juris-Abkürzung: LehrVorbDZulFIIV BR 2006
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2040-i-4
juris-Abkürzung:LehrVorbDZulFIIV BR 2006
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2040-i-4
Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen
Vom 22. Juni 2006
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.08.2006 bis 31.01.2007

V aufgeh. durch § 4 der Verordnung vom 21. Dezember 2006 (Brem.GBl. 2007 S. 13)

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Auf Grund des § 10 Nr. 2 des Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetzes vom 21. Februar 1977 (Brem.GBl. S. 111 - 20404-2), das zuletzt durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259) geändert worden ist, wird verordnet:

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§ 1

Die Zahl der zum 1. November 2006 in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen einzustellenden Bewerber und Bewerberinnen richtet sich nach der Zahl der in dieser Verordnung festgelegten Ausbildungsplätze.

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§ 2

(1) Die Zahl der Ausbildungsplätze wird auf 123 festgelegt, davon in Bremen 98 und 25 in Bremerhaven.

(2) Diese Ausbildungsplatzzahl verteilt sich wie folgt auf die Stufen:

StufenschwerpunktZahl der Ausbildungsplätze
Primarstufe27 
Sekundarstufe I32 
Sekundarstufe II64davon 34 Ausbildungsplätze für Hauptseminare, die auch für berufsbildende Fachrichtungen ausbilden.

(3) Wird im Vergabeverfahren festgestellt, dass in einem der Stufenschwerpunkte Ausbildungsplätze ungenutzt bleiben, so werden sie nach Rang in den anderen Stufenschwerpunkten vergeben. Bei gleichem Rang entscheidet das Los.

(4) Die Ausbildungsplätze nach Absatz 2 können wie folgt auf die Fächer verteilt werden:

FachFreie Ausbildungsplätze mit dem Stufenschwerpunkt
Sekundarstufe IISekundarstufe IPrimarstufe
Arbeitslehre/Haushalts- und Ernährungswissenschaft -0-
Arbeitslehre/Hauswirtschaft -3-
Arbeitslehre/Techn. Werken -2-
Arbeitslehre/Technologie -1-
Biologie33-
Chemie32-
Deutsch1)9611
Englisch1083
Französisch11-
Geographie 21-
Geschichte51-
Griechisch0--
Informatik2--
Kunst32-
Latein 5--
LB Kunst/Musik/Sport (Kunst) --4
LB Kunst/Musik/Sport (Musik) --3
LB Kunst/Musik/Sport (Sport) --6
LB Sachunterricht--6
LB Sachunterricht (Biblische Geschichte) --1
LB Wirtschaft und Technik (Technisches Werken) --1
Mathematik12 713
Musik43-
Pädagogik0--
Philosophie1--
Physik43-
Politik122-
Psychologie0--
Religionskunde22 -
Russisch00-
Sonderpädagogik2--
Sonderpäd. Fachrichtungen-46
Davon:   
• Geistigbehinderten Pädagogik  11
• Hörbehinderten Pädagogik  00
• Lernbehinderten Pädagogik  34
• Körperbehinderten Pädagogik  01
• Sehbehinderten Pädagogik  00
• Blinden Pädagogik  00
• Verhaltensgestörten Pädagogik  00
• Sprachbehinderten Pädagogik  00
Soziologie1--
Spanisch43-
Sport810-
Wirtschaftslehre1--
Berufsbild. Fachrichtungen34  
davon:   
• Bautechnik1   
• Biotechnik2)2  
• Chemietechnik 0  
• Elektrotechnik 3  
• Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften 1  
• Gestaltungstechnik 0  
• Graphische Technik 0  
• Land- und Gartenbauwissenschaft 0  
• Metalltechnik 6  
• Pflegewissenschaft 5  
• Sozialwissenschaft 3  
• Technische Informatik 3  
• Textil- u. Bekleidungstechnik 0  
• Wirtschaftsinformatik 1  
• Wirtschaftswissenschaft 9  

1) enthält auch die Ausbildungsplätze der pädagogischen Spezialqualifikation Deutsch mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache.
2) davon 1 Ausbildungsplatz für Biotechnik/Körperpflege und 1 Ausbildungsplatz für Biotechnik/Gesundheit (Schwerpunkt Pharmazie)

(5) Sofern die in der Kapazitätsverordnung ausgewiesenen Ausbildungsplätze für die Fächer Chemie, Englisch, Französisch, Geographie, Geschichte, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Spanisch im Sekundarbereich I nicht besetzt werden können, erfolgt eine Umwandlung in Ausbildungsplätze der entsprechenden Fächer für die Sekundarstufe II.

(6) Sofern die in der Kapazitätsverordnung ausgewiesenen Ausbildungsplätze für die Fächer Informatik und Latein in der Sekundarstufe II nicht besetzt werden können, erfolgt eine Umwandlung in Ausbildungsplätze für die allgemeinbildenden Fächer Chemie, Englisch, Mathematik und Physik der Sekundarstufe II bei gleichmäßiger Verteilung. Ist eine gleichmäßige Verteilung nicht möglich, so entscheidet das Los.

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§ 3

Fächer mit sehr starkem Bewerberüberhang nach § 13 Abs. 1 der Verordnung über das Auswahl- und Vergabeverfahren zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen sowie über das Verfahren zur Bestimmung der Ausbildungskapazität am Landesinstitut für Schule vom 24. März 1977 (Brem.GBl. S. 191 - 2040-i-3), geändert durch Verordnung vom 24. Mai 2002 (Brem.GBl. S. 171), sind alle in § 2 aufgeführten Fächer mit Ausnahme von:

1.

In der Sekundarstufe II:
Berufliche Fachrichtungen:
Bautechnik, Biotechnik, Elektrotechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften, Metalltechnik, Technische Informatik, Wirtschaftsinformatik
Allgemein bildende Fächer:
Informatik, Latein, Sonderpädagogik

2.

In der Sekundarstufe I:
Arbeitslehre/Technisches Werken, Arbeitslehre/Technologie, Chemie, Musik, Physik, Spanisch

3.

In der Primarstufe:
LB Wirtschaft und Technik (Techn. Werken)


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§ 4

(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 22. Dezember 2005 (Brem.GBl. 2006 S. 41 - 2040-i-4) außer Kraft.

Bremen, den 22. Juni 2006
Der Senator für
Bildung und Wissenschaft

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