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Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:17.10.1996 Inkrafttreten18.10.1996
Fundstelle Brem.GBl. 1996, S. 307
Gliederungsnummer:45-c-72
Zitiervorschlag: "Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz zuständigen Behörden vom 1. Oktober 1996 (Brem.GBl. 1996, S. 307)"

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juris-Abkürzung: ArbSchOWizustBehV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-c-72
juris-Abkürzung:ArbSchOWizustBehV BR
Ausfertigungsdatum:01.10.1996
Gültig ab:18.10.1996
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1996, 307
Gliederungs-Nr:45-c-72
Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz zuständigen Behörden
Vom 1. Oktober 1996
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 36 Abs 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Sachlich zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 25 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) sind die Gewerbeaufsichtsämter.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen

Bremen, den 1. Oktober 1996

Der Senat

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