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Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:06.12.2023 Inkrafttreten22.12.2023
Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 596
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven vom 6. Dezember 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 596)"

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juris-Abkürzung: VKStBRHV BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRHV BR 2024
Ausfertigungsdatum:06.12.2023
Gültig ab:22.12.2023
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2023, 596
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven
Vom 6. Dezember 2023
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 63) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:

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§ 1

In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

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am 7. Januar 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Prosit Neujahr“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,

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am 14. April 2024 aus Anlass der Veranstaltung „18. Zweirad- und Freizeitmesse“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,

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am 5. Mai 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Blütenfest“ im Stadtteil Geestemünde, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 9. Juni 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Bürgerbummel mit Drachenfest“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 1. September 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Weinfest“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 15. September 2024 aus Anlass der Veranstaltung „4. Bremerhavener Energie- und Klimastadttag“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,

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am 29. September 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Herbstfest“ im Stadtteil Geestemünde, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 6. Oktober 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Goldener Oktober“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,

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am 3. November 2024 aus Anlass der Veranstaltung „„Bauernmarkt/Fair Trade“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,

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am 10. November 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Laternenfest“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr.


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§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

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§ 3

Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.

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§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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