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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 63) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:
In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
am 7. Januar 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Prosit Neujahr“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,
am 14. April 2024 aus Anlass der Veranstaltung „18. Zweirad- und Freizeitmesse“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,
am 5. Mai 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Blütenfest“ im Stadtteil Geestemünde, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,
am 9. Juni 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Bürgerbummel mit Drachenfest“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,
am 1. September 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Weinfest“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,
am 15. September 2024 aus Anlass der Veranstaltung „4. Bremerhavener Energie- und Klimastadttag“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,
am 29. September 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Herbstfest“ im Stadtteil Geestemünde, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,
am 6. Oktober 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Goldener Oktober“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,
am 3. November 2024 aus Anlass der Veranstaltung „„Bauernmarkt/Fair Trade“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen, jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,
am 10. November 2024 aus Anlass der Veranstaltung „Laternenfest“ im Stadtteil Mitte, jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr.
Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.