Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über die Verbindlichkeitserklärung der Änderung des Teilabfallentsorgungsplanes des Landes Bremen für die Entsorgung von Bauabfällen vom 21. November 1995

Verordnung über die Verbindlichkeitserklärung der Änderung des Teilabfallentsorgungsplanes des Landes Bremen für die Entsorgung von Bauabfällen

Veröffentlichungsdatum:11.12.1995 Inkrafttreten12.12.1995
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.12.1995 bis 07.12.2006Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1995, S. 465

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: BauAbfÄndV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BauAbfÄndV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Verbindlichkeitserklärung der
Änderung des Teilabfallentsorgungsplanes des
Landes Bremen für die Entsorgung von Bauabfällen
Vom 21. November 1995
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.12.1995 bis 07.12.2006

V aufgeh. durch Art. 2 Abs. 11 der Verordnung vom 21. November 2006 (Brem.GBl. S. 457)

Einzelansicht Seitenanfang

Aufgrund des § 5 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1988 (Brem.GBl. S. 241 - 2129-e-1), das durch Gesetz vom 31. August 1993 (Brem.GBl. S. 277) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Die Änderung des Teilabfallentsorgungsplanes des Landes Bremen für die Entsorgung von Bauabfällen vom 1. November 1995 (Brem.ABl. S. 871) wird für verbindlich erklärt.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 21. November 1995

Der Senat

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.