Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.07.1994 bis 07.12.2006
Aufgrund des § 5 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1988 (Brem.GBl. S. 241 - 2129-e-1), das durch das Gesetz vom 31. August 1993 (Brem.GBl. S. 277) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Einzelansicht Seitenanfang§ 1
Der Teilabfallentsorgungsplan des Landes Bremen über die Entsorgung von Bauabfällen vom 23. Juni 1994 (Brem.ABl. S. 225) wird für verbindlich erklärt.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen,
Bremen, den 19. Juli 1994
Der Senat
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