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Verordnung über die Verbindlichkeitserklärung des Teilabfallentsorgungsplanes des Landes Bremen für die Entsorgung von Bauabfällen vom 23. Juni 1994

Veröffentlichungsdatum:26.07.1994 Inkrafttreten27.07.1994
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.07.1994 bis 07.12.2006Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1994, S. 211
Gliederungsnummer:2129-e-10

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juris-Abkürzung: BauAbfBRV BR 1994
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2129-e-10
juris-Abkürzung:BauAbfBRV BR 1994
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2129-e-10
Verordnung über die Verbindlichkeitserklärung
des Teilabfallentsorgungsplanes des Landes Bremen
für die Entsorgung von Bauabfällen vom 23. Juni 1994
Vom 19. Juli 1994
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.07.1994 bis 07.12.2006

V aufgeh. durch Artikel 2 Nr. 12 des Gesetzes vom 21. November 2006 (Brem.GBl. S. 457)

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Aufgrund des § 5 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1988 (Brem.GBl. S. 241 - 2129-e-1), das durch das Gesetz vom 31. August 1993 (Brem.GBl. S. 277) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Der Teilabfallentsorgungsplan des Landes Bremen über die Entsorgung von Bauabfällen vom 23. Juni 1994 (Brem.ABl. S. 225) wird für verbindlich erklärt.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen,
Bremen, den 19. Juli 1994
Der Senat

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