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Verordnung über die zuständige Behörde für das Führen des Korruptionsregisters (BremKorV)

Veröffentlichungsdatum:22.12.2011 Inkrafttreten24.12.2011
Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 471
Gliederungsnummer:63-h-6
Zitiervorschlag: "Verordnung über die zuständige Behörde für das Führen des Korruptionsregisters (BremKorV) vom 6. Dezember 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 471)"

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juris-Abkürzung: BremKorV
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 63-h-6
Amtliche Abkürzung:BremKorV
Ausfertigungsdatum:06.12.2011
Gültig ab:24.12.2011
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2011, 471
Gliederungs-Nr:63-h-6
Verordnung über die zuständige Behörde für das Führen des Korruptionsregisters
(BremKorV)
Vom 6. Dezember 2011
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 2 Absatz 1 des Bremischen Korruptionsregistergesetzes vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 365 - 63-h-5) verordnet der Senat:

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§ 1

Zuständige Behörde nach § 2 Absatz 1 des Bremischen Korruptionsregistergesetzes ist die Senatorin für Finanzen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 6. Dezember 2011

Der Senat

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