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Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist die sachlich zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
nach § 8 Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen,
nach § 12 Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und
nach § 9 UV-Schutz-Verordnung.